Brandschutz vor Denkmalschutz?
ich wohne in einer Mietwohnung, die denkmalgeschützt ist. Wir haben vor den Fenstern so Holzstäbe. Es handelt sich dabei um ehemalige Stallungen und Stäbe waren wohl dazu da, um zu verhindern, dass die Pferde da ihre Köpfe rausstrecken. Ich wohne in Hessen. Wir hatten gestern eine Diskussion, ob man die Stäbe wegen Brandschutz entfernen lassen müsste, da wir quasi keinen Fluchtweg haben. Kennt sich diesbezüglich jemand aus und weiß, ob das wirklich so ist?
3 Antworten
Das lässt sich hier nicht wirklich beantworten dazu müsste man das Objekt und die Betriebsgenehmigung kennen. Als man das Objekt von Stall zur Wohnung umgebaut hat muss es dazu ja mal eine Genehmigung gegeben haben. Die neue Nutzung darf nur gestattet werden wenn das Objekt den zu der Zeit gültigen Bauvorschriften entspricht. Selbst Bestandsschutz greift nicht wenn dies zur "zur Abwehr von Gefahren für Leben und Gesundheit" notwendig ist.
da wir quasi keinen Fluchtweg haben
Das will ich nicht wirklich glauben. Sonst würdet ihr vermutlich nicht in die Wohnung kommen. Die Forderung ist ja das jede Nutzungseinheit (nicht jeder Raum) über zwei voneinander unabhängige Rettungswege verfügen muss.
Ich vermute mal das sich die Wohnung zu ebener Ebene befindet. Der erste Rettungsweg wäre also die Wohnungstür. Der zweite Rettungsweg kann über Fenster führen, kann aber auch eine zweite Tür sein.
We gesagt ohne genaue Kenntnis des Objekt ist hier keine Aussage möglich.
Es gibt ja keine Fenster in dem Sinne, da dort Gitterstäbe vor sind. Es geht ja genau darum, diese zu entfernen.
Personenschutz geht vor Denkmalschutz. Dann müssten die Stäbe leicht entfernbar gemacht werden.
Holzstäbe an Fenstern hindern mich sicher nicht daran, aus diesem Fenster zu klettern im Brandfalle.
Meine Einschätzung ist, dass du die nicht entfernen darfst.