8 Antworten

Ist ja kein Dauergewächs und wenn die Friedhofsverwaltung etwas merkt, ist die Pflanze schon groß. Es werden ja auch Koniferen geduldet, die weit höher wuchern, als die Sonnenblume.

warum sollte es nicht erlaubt sein...

wenn der wunsch besteht und man sich unsicher ist, kann man ja immer noch bei der friedhofsverwaltung nachfragen... lg

Ja, ist ok! Die verblühen sowieso nach einem Sommer. Es werden ja auch Bäume gepflanzt die genauso hoch wachsen! Hab ich schon auf Gräbern gesehen. Ist halt dann Geschmackssache. Wenn man Bedenken hat, sollte man den Totengräber fragen!

Sie darf mit dem Grab machen, was sie will, solange sie die "Miete" fürs Grab zahlt. Wenn ihre Familie diese Miete nicht mehr zahlt wird das alles weg genommen und der Leichnam auf einem Massenfriedhof umgebettet. Dann kann die nächste Mietersfamilie mit dem Grab machen, was sie wollen.

Warum denn nicht? Es sei denn, in der Friedhofssatzung steht was anderes. Da die aber sowieso nach einem Jahr wieder weg sind, kann ich mir das kaum vorstellen.