Sondergenehmigung Führerschein?!
**Hallo. Ich weiß nicht ob mir jemand helfen kann aber ich habe folgendes Problem.
Aus beruflichen Gründen, benötige ich dringend den Führerschein Klasse C1. Leider habe ich beim augenärztlichen Gutachten die geforderte Sehstärke nicht errreicht, da eins meiner Augen Schächer ist als das andere und man dies auch nicht mit einer Brille etc. beheben kann. Den Führerschein Klasse B besitze ich zwar, reicht aber nicht aus, da dieser nur bis 3,5 t geht.
Jetzt meine Frage: Kann man eine Sondergenehmigung beantragen, zu Erweiterung des normalen B Führerscheins? Ich möchte kein LKw Fahrer werden ;)
Vielleicht weiß jemand wo man sich hin wenden könnte oder ob es noch eine andere Möglichkeit gibt. Oder es ging jemanden auch so..
Vielen Dank für eine Antwort..wäre wirklich wichtig.**
4 Antworten
Laß mich raten: Du hast eine funktionelle oder durch Schielen hervorgerufene Amblyopie (Schwachsichtigkeit).
Für Klasse C1 gelten etwas härtere Anforderungen an das Sehvermögen. Außer einer bestimmten Sehschärfe wird auch das Farbensehen, das Gesichtsfeld und das Stereosehen getestet, und genau da ist der Knackpunkt: Du hast keines. Wenn ein Auge so schwach ist, daß es die geforderte Mindestsehschärfe nicht erreicht, dann ist kein räumliches Sehen möglich. Und genau das mußt Du haben!
Frag Deinen Augenarzt, ob es in Ausnahmefällen die Möglichkeit eines Gutachtens gibt.
Die genauen Bestimmungen findest Du hier: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/anlage_6_109.html
Zitat daraus:
2.1.2 Übrige Sehfunktionen
Normales Farbensehen (geprüft mit einem geeigneten Test, beispielsweise Tafeln nach Ishihara oder Velhagen).
Normales Gesichtsfeld, geprüft mit einem automatischen Halbkugelperimeter, das mit einer überschwelligen Prüfmethodik das Gesichtsfeld bis 70 Grad nach beiden Seiten und bis 30 Grad nach oben und unten untersucht. Insgesamt sollte das Gesichtsfeld jedes Auges an mindestens 100 Orten geprüft werden. Alternativ kann eine Prüfung mit einem manuellen Perimeter nach Goldmann mit mindestens vier Prüfmarken (z. B. III/4, I/4, I/2 und I/1) an jeweils mindestens zwölf Orten pro Prüfmarke erfolgen.
Stereosehen, geprüft mit einem geeigneten Test (z. B. Random-Dot-Teste).
Ausreichendes Kontrast- oder Dämmerungssehen, geprüft mit einem standardisierten anerkannten Prüfverfahren.
2.2 Augenärztliche Untersuchung
Können die Voraussetzungen bei der Untersuchung nach Nummer 2.1 nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich.
Sind nur die Anforderungen an das normale Farbensehen nicht erfüllt, ist eine zusätzliche augenärztliche Untersuchung entbehrlich, wenn das Farbensehen bereits Gegenstand einer früheren augenärztlichen Untersuchung war und hierbei die Anforderungen bei nicht normalem Farbensehen nach den Nummern 2.2.2 und 3 laufende Nummer 2 erfüllt wurden.
Aber es steh dort auch:
In Einzelfällen kann unter Berücksichtigung von Fahrerfahrung und Fahrzeugnutzung der Visus des schlechteren Auges für die Klassen C, CE, C1, C1E unter 0,5 liegen, ein Wert von 0,1 darf nicht unterschritten werden. Ein augenärztliches Gutachten ist in diesen Fällen erforderlich.
Vielleicht paßt es vom Visus bei Dir - aber wegen des Stereosehens sprich Deinen Augenarzt unbedingt nochmal an!
Die Regeln wurden nicht ohne Grund so gemacht wie sie sind. Wenn es hart an der Grenze liegt gibt es wahrscheinlich die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung, Es geht bei dem Ganzen leider nicht nur um deine Befindlichkeiten sondern auch um die Gesundheit und das Leben der anderen Verkehrsteilnehmer, Ich habe selber eine schwere Gehbehindert und habe Einschränkungen im Führerschein mit denen ich zurecht kommen muss. Du wirst mal bei der Führerscheinstelle nachfragen müssen, Falls die bereit sind eine Ausnahme zu machen wirst du mit einem Gutachten nachweisen müssen das du einen LKW sicher im Straßenverkehr führen kannst,
bei sehschäden, die nicht behoben werden können glaube ich kaum, dass man dir dann auch noch eine ausnahmegenehmigung erteilt.
Es geht auch um die Sicherheit von anderen Verkehrsteilnehmern und ein LKW ist nun mal etwas anders als ein Auto oder Motorrad.
natürlich nicht.
du bist nicht geeignet
Ich bin nicht blind und Auto, Motorrad fahren geht auch! Es würde ja eine Erweiterung auf 4,5 t schon reichen.