Sollte ich Zur schule gehen während eines einspruchs?
Unswar grob: hatt eine sehr respektlose junge dame meine schwester angegriffen, ich bin dahin und habe die täterin mit einer waffe angegriffen, und sie verletzt. Wir beide sind von der schule geflogen meine schwester wirde nur verwießen und bestraft. Jetzt habe ich einen wiederspruch eingereicht (mein vater eigentlich) und der Anwalt sagt:" geh morgen mit deiner schwester wieder zur schule so als wäre nie was gewesen." Geht dass so? Die ganze schule ist auf der seite der tätterin bedeuetet so wie die letzten jahre werden wir wohl gesprächs Thema nummer 1 sein, trozdem frage ich mich: bei eingang der schule stehen die sozis jeden morgen zur überprüfung und beobachtung oder so, werden die mich nicht aufhalten? Sie waren es die mich damals von der anderen gezogen haben.
2 Antworten
Unswar
Ja, du solltest wirklich dringend weiter in die Schule gehen.
Wenn in den Schulgesetzen des Landes nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, ist ein Schulverweis nach eingelegtem Widerspruch erst dann wirksam, wenn endgültig durch die Schulbehörde darüber entschieden wurde.
Du solltest also nicht nur weiter die Schule besuchen, solange nicht über den Widerspruch entschieden wurde darfst du das sogar. Davon ausgehend, dass es dem Anwalt bewusst wäre, wenn die Gesetze des Landes anderes bestimmen würden.
wenn man deine Orthographie sieht, solltest du dringend in die Schule gehen. Aber wenn du jemanden mit einer Waffe angegriffen hast, bist du vermutlich eher ein Fall für den Staatsanwalt. Und wie ich zwischen den Zeilen zu lesen glaube, scheinst du ja eindeutig bekannt zu sein.
Du wirst also kaum damit durchkommen, unauffällig in die Schule zu gehen.