Soll U-Haft die Leute psychisch labil machen?

11 Antworten

Eine U-Haft dient in aller erste Linie dazu, dass die Person die Tat nicht wiederholt, sich ins Ausland absetzt oder unauffindbar ist.

Jeder Schriftverkehr wird von der Staatsanwaltschaft überwacht und kontrolliert, dies dient zu Ermittlungszwecken.

Nebenbei wird noch weiter ermittelt, bis es dann zur Anklage kommt.

Laut Gesetz sind 6 Monate U-Haft ausreichend für weitere Ermittlungen und Anklageerhebung.

Ist dies nicht der Fall kann aus besonderem Grund durch das Oberlandesgericht entschieden die U-Haft bis zu 12 Monate gehen, darüber hinaus ist nicht zulässig und der Verdächtige muss dann wieder frei gelassen werden.

Vorzeitige Entlassung aus der U-Haft kann nur durch eine Haftbeschwerde beantragt werden, die der Anwalt machen muss.

Bei Verurteilung wird die U-Haft angerechnet und von der Haft Zeit abgezogen, dies geschieht in den meisten Fällen.

Sie soll u.a. verhindern, dass sich der Tatverdächtige über alle Berge macht und sich somit dem Strafverfahren und seinen Folgen entzieht.

nein dazu ist U-Haft nicht effektiv genug. Da wüsste man schon was erheblich effektiver wäre

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Psychologiestudium / Tätigkeit in Traumatherapie für Kinder

Nein, Verdunkelungsgefahr und Fluchtgefahr.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, die U-Haft soll sicherstellen, dass die Leute sich nicht absetzen.