Soll ich ich arbeitslos melden während der Praktikumszeit für die externe Prüfung zur Kinderpflegerin?

2 Antworten

Da Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Vefügung stehst durch das Praktikum besteht kein Anspruch auf Alg1

ggfls, kannst Du Alg2 beantragen, falls Bedürftigkeit vorliegt

Arbeitslosengeld gibt es nur, wenn man bedingungslos zur Vermittlung zur Verfügung steht.