Soll ich die Polizei informieren - Angst vor Bruder?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Polizei ist hier nicht der beste Ansprechpartner. 

Bitte geht alle, Deine Familie und die ehemalige Lebensgefährtin des Suchtkranken, zur nächsten Beratungsstelle der Landesstelle für Suchtgefahren. Lasst Euch dort umfangreich beraten. Für EUCH. Nicht für diesen Menschen. 

Wird ein Kurs für Angehörige angeboten, so nehmt unbedingt an ihm teil. 

Lasst Euch eine Liste aller Selbsthilfegemeinschaften mit Gruppen vor Ort für Angehörige von Alkoholkranken geben. Je nach Ort gibt es zahlreiche verschiedene. 

Bitte bevorzugt es, dass jede Person in eine andere Gruppe geht. 

Bitte schaut Euch jeweils alle Gruppen erst mal an. Vier Besuche machen Sinn, bevor sich ein tatsächliches Bild von der Gruppe gemacht werden kann. 

Hört gut zu. Das ist gerade zu Beginn sehr wesentlich. 

Angehörige können sehr starken Einfluss auf die Entwicklung einer Krankheitseinsicht und darauf basierend einer Behandlungsbereitschaft nehmen. Ich kenne tatsächlich viele Alkoholkranke, die erst durch den regelmäßigen Besuch eines für sie wichtigen Menschen selbst eine Selbsthilfegruppe für sich begannen regelmäßig zu besuchen. Sie sind heute alle trocken. Und sehr viele von ihnen können heute mit ihren Angehörigen normal zusammen leben. 

Letzte Tatsache hat allerdings auch bei den Angehörigen manche Veränderung nötig gemacht. 

Jo. Dein Bruder hängt voll in seiner wahrnehmungs- und charakterverändernden Erkrankung. Das beschreibst Du gut. Aber ist Alles keine Besonderheit bei dieser Erkrankung. 

Sinnvoll ist zunächst zu vermitteln:

So lange er nicht mindestens zwei Jahre trocken ist, braucht er sich erst gar nicht mehr blicken lassen. 

Wie Du nun gelesen hast, habe ich immer wieder von einer Erkrankung geschrieben. Da ist Polizei nicht für zuständig. 

Polizei ist für Gesundheitsgefahren und Straftaten im öffentlichen Raum eingeschränkt zuständig. 

Bei Gesundheitsgefahren in dem Bereich sind zunächst mal Selbsthilfegruppen tatsächlich zu nennen. Denn die ärztliche und therapeutische Fachwelt kann nur eingeschränkt tätig werden. Diese Tatsache kann in SH gelernt werden. 

Ein Kontaktverbot lässt sich unter nachlesbaren Voraussetzungen per Gerichtsbeschluss erwirken. Hier würde ich nach Stalking online schauen. Erst, wenn dieser Gerichtsbeschluss vorliegt, ist die Polizei zuständig. 

Am besten, du gehst zusammen mit der Lebensgefährtin deines Bruders zur Polizei.

lindgren 
Fragesteller
 02.09.2016, 08:30

Ja, das ist ein guter Rat. Ich habe soeben mit ihr geschrieben - sie muss jetzt erst mal zum Zahnarzt und meldet sich wieder bei mir. Danke.

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Solange nichts passiert ist, hat die Polizei keine Handhabe. Einen echten Rat kann ich dir leider auch nicht geben, ich würde vielleicht mal bei der Telefonseelsorge anrufen ( oder anrufen lassen), dort sind die Mitarbeiter geschult und können dir sicher sagen, welche Möglichkeiten und Anlaufstellen du nutzen kannst.

Nehme Kontakt zu dem sozialpsychiatrischen Dienst deines Wohnortes auf. Die beraten auch Angehörige über bestehende Möglichkeiten.