Sogenannte „Jugendsünden“ in der Bewerbung für die Polizei erwähnen?
Hallo,
ich möchte mich total gerne bei der Polizei für ein Studium bewerben. Ich werde voraussichtlich 2026 mein Abitur absolvieren, d.h ich müsste mich in 1-2 Jahren auf das Studium bewerben. Nun habe ich da ein Problem - ich habe letztes Jahr mit 15 Jahren eine Straftat begangen , und zwar Beförderungserschleichung, also Schwarzfahren. Mir wurde auf einer Messe erzählt, dass solche Straftaten zu den „Jugendsünden“ gehören und scheinbar irrelevant seien, dennoch sollte man sie in der Bewerbung erwähnen. Ich stehe dazu und stehe für meine Fehler ein, ich bereue es und schäme mich, dass ich sowas getan habe. Nun zur Frage, wie erwähnt man sp etwas in einer Bewerbung, ich bin nicht vorbestraft oder sonstiges, bloß diese eine Sünde. Wie schreibt man sowas auf formeller Ebene?
Danke im Voraus!
4 Antworten
Solange du kein Gerichtsverfahren hattest und verurteilt wurdest, ist das genauso, wie wenn du mit dem Auto zu schnell gefahren bist. Das passiert auch fast jedem. Einfach gar nicht darüber nachdenken, nichts erwähnen und nach vorne schauen. :)
Dann würde ich das erwähnen wenn danach gefragt wird. Ansonsten eher nicht, außer es bietet sich sinnvoll die gelegenheit das aus eigener initiative heraus zu tun.
Wie willst du auf die Frage reagieren: Hatten sie schon jemals etwas mit der Polizei zu tun gehabt? Gab es oder gibt es laufende Ermittlungen?
Du musst alles angeben, was in der Richtung passiert ist. Allerdings wird einmaliges "Schwarzfahren" nicht das Ko-Kriterium sein, wohl aber das Verschweigen.
"Durch eine Schwarzfahrt hatte ich schon recht früh Kontakt zur Polizei und war von deren Verhalten und Professionalität sehr beeindruckt,...."
Wenn du unbedingt meinst du willst das einbauen. 😅👍