Sogenannte „Jugendsünden“ in der Bewerbung für die Polizei erwähnen?

Destranix  21.02.2024, 12:56

Kam es zur Anzeige bzw. zu einem Verfahren?

lara579 
Fragesteller
 21.02.2024, 13:00

ich musste bei der Polizei dazu aussagen, das Verfahren wurde jedoch unmittelbar danach direkt eingestellt, weil ich Reue gezeigt habe.

4 Antworten

Solange du kein Gerichtsverfahren hattest und verurteilt wurdest, ist das genauso, wie wenn du mit dem Auto zu schnell gefahren bist. Das passiert auch fast jedem. Einfach gar nicht darüber nachdenken, nichts erwähnen und nach vorne schauen. :)

Woher ich das weiß:Recherche

Dann würde ich das erwähnen wenn danach gefragt wird. Ansonsten eher nicht, außer es bietet sich sinnvoll die gelegenheit das aus eigener initiative heraus zu tun.

Wie willst du auf die Frage reagieren: Hatten sie schon jemals etwas mit der Polizei zu tun gehabt? Gab es oder gibt es laufende Ermittlungen?

Du musst alles angeben, was in der Richtung passiert ist. Allerdings wird einmaliges "Schwarzfahren" nicht das Ko-Kriterium sein, wohl aber das Verschweigen.

"Durch eine Schwarzfahrt hatte ich schon recht früh Kontakt zur Polizei und war von deren Verhalten und Professionalität sehr beeindruckt,...."
Wenn du unbedingt meinst du willst das einbauen. 😅👍