Sind MP3-Downloader für YouTube und Co. verboten?

5 Antworten

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Privatkopien sind grundsätzlich immer erlaubt.

Du darfst es dann nur nicht selbst wieder hochladen oder anderweitig verwenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich nutze YouTube seit 2008 fast täglich

Solange du die Musik nur selbst nutzt, nein, soweit mir bekannt ist das nicht verboten. Es ist eine offene Plattform, die das laut AGBs zwar nicht möchte, die Möglichkeiten aber dennoch da sind.

StormstarZeus 
Fragesteller
 12.06.2023, 14:06

Ok Danke dir :D

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Nein, sind sie nicht.

Nein, mit Datenschutz hat das nichts zu tun.

Test1ccount123  17.10.2023, 19:38

Die Auslegung zu YouTube-Downloads ist hier immer unterschiedlich. Während man im Stadtstaat Hamburg diese Kopien wohl auf Grundlage vollkommen irrsinniger Argumente, welche ich nicht so nachvollziehen kann und daher auch das dargelegte Urteil nicht nachvollziehen kann*, als rechtswidrig anerkennt, tut es das UrHG nicht.

Allerdings sind diese Kopien gegen die YouTube-Richtlinien. Ist dann aber nicht illegal, sondern kann, wenn es auffällt, letztendlich zur Kündigung des Nutzungsvertrages sprich einer Sperre führen.

*im Urteil wurde dargelegt, YouTube-Video seien ein Stream und kein Download/Videos, was so schonmal eine komplett schwachsinnige Auslegung ist. Streams sind Downloads und wenn man sich in Sekundenschnelle mittels Seiten wie «yt5s» einfach irgendwelche Videos in 4k runterladen kann, werden diese auch irgendwo als volle Datei vorhanden sein.
Was die sog. Rolling Codes angeht, weil überall diese Downloader kursieren, wird hier meiner Meinung nach nicht die Errichtung eines wirksamen Kopierschutzes erbracht.

Aber gut, unsere oftmals nicht unabhängigen Richter, welche über Dinge urteilen, worüber die absolut null Ahnung haben, haben halt eine andere Meinung. Richter sollten diesbezüglich auch einfach auf ihre Eignung geprüft werden müssen, denn sie sollen ja neutral & nach Tatsachen und nicht nach «Ja vielleicht ist das so/ich wurde von irgendeinen ebenfalls unfähigen Rat beraten und daher bin ich der Meinung» urteilen.

Habe dazu mit der Zeit genug Aussagen wie «Unser Rat ist nicht der Meinung» oder «Das Telekommunikationsgesetz sieht […] vor und daher wird die Sache […] nicht weiter bearbeitet» angesammelt. Klar sind staatsnahe Personen weder der bürgerlichen Meinung, noch der Expertenmeinung.

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Für rein private Zwecke darf man bei Youtube herunterladen. Das zählt rechtlich als Sicherungskopie. Zum Beispiel diesen: https://clipgrab.org/de Für Windows, Mac und Linux verfügbar. Er unterstützt nicht nur Youtube, sondern auch Vimeo, Metacafe und Dailymotion.