Sind diese Skunk-Fahrradschlösser in Deutschland erlaubt?

3 Antworten

Laut dieser Seite ist der Reizstoff in Deutschland als solcher für Abwehrmaßnahmen erlaubt.

Ohne CE-Kennzeichnung kann ich mir allerdings vorstellen, dass der Zoll ein Problem mit diesem Druckgasbehälter hat. Ich weiß es leider nicht genau.

Nun, da würde ich mal nachhaken. Wenn dieser "Chemicocktail" z.b. Allergische Reaktionen auslösen kann, bleibt dein Fahrrad zwar in deinem Besitz (Eigentümer bleibst du ja immer, da man auf Hehlerware keine Eigentumsrechte erwerben kann...), aber das nützt dir dann wenig, wenn du wegen Körperverletzung eventuell noch mit Totschlag bzw. versuchten Totschlag - bei einem Anaphylaktischen Schock ins Koma fällt oder verstirbt, eine Anzeige bekommst. In den USA ist die Sachlage ganz anders. Dort kannst du z.b. auch den Briefträger erschießen, wenn du Ihn nicht gleich erkennst und er ungefragt dein Grundstück betritt (um dir die Post zu bringen) etc... Das wäre hier Undenkbar. Du wärst sofort im Knast. Von daher wäre ich da sehr vorsichtig mit dem Einsatz von solchen Teilen...

Da würde ich eher sowas in betracht ziehen... ;-) https://www.youtube.com/watch?v=pTPFrww6zdA

Da könntest höchstens Ärger mit der Stadtverwaltung bekommen, weil du da Komunales Eigentum zweckentfremdest... Aber da wäre der oder die sehr Spitzfindig und hätte einen schlechten Tag... ;-)

Ich halte das Schloss, nette Idee übrigens, für absolut sicher.

Wenn der Zoll aber trotzdem Einwände hat, dann wegen irgend welcher Vorschriften, oder Spitzfindigkeiten. Z.B. wird das Schloss keine (europäische) Zulassung als Druckbehälter haben, auch wenn es stabiler gebaut ist als jede Spraydose.

Deshalb hilft wohl nur selber Nachfragen beim Zoll.