Sind 5000 BTU Kühlleistung per Splitgerät besser als 9000 BTU Kühlleistung per Monoblock?
Der Monoblock verursacht ja einen Unterdruck, sodass warme Luft wieder reinströmt. Vielleicht ist dann 5000 BTU aber ohne Unterdruck besser?
2 Antworten
Splitgeräte sind wesentlich leiser und auch leistungsfähiger, was die Kühlung angeht.
Sofern die im WEG-Eigentum stehende Außenhülle des Gebäudes betroffen ist und die Teilungserklärung oder aktuelle Beschlußlage dazu nichts positives hergeben, dann schon.
Wenn es auf dem Balkon steht, sieht das ja niemand. Naja, gibt auch mobile Splitgeräte, werde ich vielleicht irgendwann probieren...
Es geht nicht um die Ansicht alleine, sondern den Erhalt der Außenhülle des Gebäudes der WEG, welches nicht beschädigt werden darf.
Ok, aber im Zweifel würde man mir recht geben, oder? Weil andere Wohnungen haben sowas. Der neben uns hat sogar ohne zu fragen für seine Wohnung eine Wärmepumpe einbauen lassen und die WEG hat die Klage deshalb verloren.
Zu klagen bleibt auch Ihnen unbenommen, falls Ihr Handeln von der WEG verboten werden sollte.
Kann sein. Muss man rechnen.
Muss man dazu wirklich die Eigentümerversammlung fragen? Viele Wohnungen im Haus haben sowas schon.