Sextalk mit einer 17(12)jährigen per Whatsapp?
Hallo,
Ich (19) habe ein Mädchen kennen gelernt (online) sie sagte das sie 16 sei und in 5 Tagen 17 werde und sie schickte ein Bild in Altags Kleidung auf den ersten Blick dachte ich mir das sie sehr jung aus sieht.
Dann lernten wir uns besser kennen und hatten ein Telefonat, das nicht lange ging, aber sie zeigte mir ihren Ausweis als wir auf das Thema Alter kamen, wo wirklich drauf stand das sie 17 sei!
Nach einer weile begann ich Interesse aufzubauen, da sie die ganze Zeit andeutungen machte das sie mal eine fernbeziehung ausprobieren wolle und mich wirklich nett finden würde.
Wir kamen uns näher und kamen dann zusammen. Inerhalb dieser fernbeziehung hatten wir den ein oder anderen erotik- Sextalk
3 Wochen lang war alles okay und ich dachte mir das die Welt doch toll ist so wie sie ist. Allerdings weil ich zuvor eine sehr schwere Zeit hatte.
Dann habe ich vor 1 Stunde einen Anruf von ihr bekommen, wo ihr Vater mir drohte mich umzubringen wenn ich weiter Kontakt zu ihr halte, worauf ich erwiederte was das Problem seie und er sagte mir das sie erst 12 ist und ich ein Pädophiler sei.
Ich sagte dem Vater das sie mir erzählt hat das sie 17 ist! dann legte ich aus Wut und Schock auf und löschte und blockierte den Chat.
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Jetzt weiß ich nicht in wie weit ich mich strafbar gemacht habe bzw. was ich jetzt machen soll. Kann mir jemand sagen wie man in einem solchen fall vorgehen muss im Internet stand nichts wirklich konkretes.
Schon einmal im Voraus Vielen Dank.
6 Antworten
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Sextalk mit einer 17(12)jährigen per Whatsapp?
Zunächst: Ich glaube, sie hat dich verarscht oder der Vater hat dich angelogen, weil er davon erfahren hat und generell streng erzieht. Sollte es aber nicht so gewesen sein, dann gilt folgendes:
Sexting mit rechtlichen Kindern ist so genanntes Cyber-Grooming.
Allerdings muss deinerseits ein Vorsatz beziehungsweise Eventualvorsatz vorherrscht haben. Du bist aber von 17 Jahren ausgegangen und wurdest dahingehend auch mit „Beweisen“ versichert. Folglich greift § 16 StGB:
Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich.
Du bist weder pädophil - zumindest nicht aufgrund dieser Handlungen - noch waren deine Handlungen strafrechtlich relevant, da die Strafbarkeit bedingt Tatbestandsirrtum entfällt. Das Vernichten der Chat-Inhalte war nicht gerade förderlich - zumindest wenn es tatsächlich zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen sollte.
OK, wtf.
Sagen wir mal so, sie hat dir ja das alter vorgegaukelt. Also denke ich mal, dass dir nicht viel Schuld zuzusprechen sein könnte. Du hattest es ja am Anfang sowieso hinterfragt, weshalb sie dir den Ausweis gezeigt hat.
Außerdem muss sie es ja gewissermaßen auch gewollt haben, weswegen es denke ich, moralisch zumindest, in Ordnung geht.
Ich weiß aber nicht genau wie das Gesetzlich aussieht.
Löschen und blockieren war dumm mit dem Chat hättest du beweisen können das sie mit dem Alter immer log wenn es zur Anzeige kommen sollte kann könnte Handy von Polizei weggenommen werden um beweise zu suchen vill können sie die Chats wiederherstellen und sehen dann das du unschuldig bist
Unwissenheit schützt auch dort nicht vor Strafe. Und jetzt kannst du noch nichtmal den entlastenden Beweis vorzeigen, in dem sie behauptet 17 zu sein.
Doch…Hier gibt es kein Unwissen…Sie sagt ihm, sie ist 17, zeigt ihm einen Ausweis…Er kann sich nichts vorwerfen…Und sonst auch niemand…
Das kann er doch überhaupt nicht beweisen. Der Chat ist ja weg.
Außerdem sagt er selbst:
auf den ersten Blick dachte ich mir das sie sehr jung aus sieht
Da ihm hier Zweifel am Alter aufkamen, hat er sich sehr wohl strafbar gemacht. Da bringt irgend ein Bild, von irgend einem Ausweis, was auch nun überhaupt nicht mehr vorhanden ist, rein gar nichts
Natürlich. Das Mädchen begeht Dokumentenfälschung um die Bedenken des Mannes zu zerstreuen. Ein Zweifel am Alter ist nicht strafbar. Im Nachhinein hätte er sich auf sein Bauchgefühl verlassen sollen, aber ungesetzlich hat sich hier ausschließlich das Mädchen verhalten.
Das Mädchen begeht Dokumentenfälschung
Die ist noch nichtmal strafmündig.
aber ungesetzlich hat sich hier ausschließlich das Mädchen verhalten.
Nein, er hat sexuelle Handlungen an, respektive mit, einer Person vorgenommen, die unter 14 Jahren ist. Das verstößt halt gegen in Deutschland geltende Gesetze. Da kann sie ihm vorzeigen oder erzählen, was sie will. Ändert nichts an der Gesetzeslage
Na und? Das ändert nichts am Straftatbestand. Sie wird ja auch nicht angezeigt…
Der Vater ist übrigens strafmündig. Androhung von Mord ist auch nicht gerade ein Kavaliersdelikt…
Der hat sich sowieso bedingt strafbar gemacht, weil er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist
Naja er hat die eine Ansage gemacht und du jegliche Kontaktmöglichkeiten unterbunden. Dann wird er wohl auch keine weiteren Schritte einleiten.
das nächste Mal auf dein Bauchgefühl hören ;)
Okay, das klärt ein bisschen auf. Vielen Danke für deine Hilfe