Sextalk mit einer 17(12)jährigen per Whatsapp?

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Sextalk mit einer 17(12)jährigen per Whatsapp?

Zunächst: Ich glaube, sie hat dich verarscht oder der Vater hat dich angelogen, weil er davon erfahren hat und generell streng erzieht. Sollte es aber nicht so gewesen sein, dann gilt folgendes:

Sexting mit rechtlichen Kindern ist so genanntes Cyber-Grooming.

Allerdings muss deinerseits ein Vorsatz beziehungsweise Eventualvorsatz vorherrscht haben. Du bist aber von 17 Jahren ausgegangen und wurdest dahingehend auch mit „Beweisen“ versichert. Folglich greift § 16 StGB:

Wer bei Begehung der Tat einen Umstand nicht kennt, der zum gesetzlichen Tatbestand gehört, handelt nicht vorsätzlich.

Du bist weder pädophil - zumindest nicht aufgrund dieser Handlungen - noch waren deine Handlungen strafrechtlich relevant, da die Strafbarkeit bedingt Tatbestandsirrtum entfällt. Das Vernichten der Chat-Inhalte war nicht gerade förderlich - zumindest wenn es tatsächlich zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen sollte.


OK, wtf.

Sagen wir mal so, sie hat dir ja das alter vorgegaukelt. Also denke ich mal, dass dir nicht viel Schuld zuzusprechen sein könnte. Du hattest es ja am Anfang sowieso hinterfragt, weshalb sie dir den Ausweis gezeigt hat.
Außerdem muss sie es ja gewissermaßen auch gewollt haben, weswegen es denke ich, moralisch zumindest, in Ordnung geht.
Ich weiß aber nicht genau wie das Gesetzlich aussieht.

Löschen und blockieren war dumm mit dem Chat hättest du beweisen können das sie mit dem Alter immer log wenn es zur Anzeige kommen sollte kann könnte Handy von Polizei weggenommen werden um beweise zu suchen vill können sie die Chats wiederherstellen und sehen dann das du unschuldig bist

Unwissenheit schützt auch dort nicht vor Strafe. Und jetzt kannst du noch nichtmal den entlastenden Beweis vorzeigen, in dem sie behauptet 17 zu sein.


Fox1013b  15.12.2022, 22:46

Doch…Hier gibt es kein Unwissen…Sie sagt ihm, sie ist 17, zeigt ihm einen Ausweis…Er kann sich nichts vorwerfen…Und sonst auch niemand…

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SonOfMyMum  15.12.2022, 22:54
@Fox1013b

Das kann er doch überhaupt nicht beweisen. Der Chat ist ja weg.

Außerdem sagt er selbst:

auf den ersten Blick dachte ich mir das sie sehr jung aus sieht

Da ihm hier Zweifel am Alter aufkamen, hat er sich sehr wohl strafbar gemacht. Da bringt irgend ein Bild, von irgend einem Ausweis, was auch nun überhaupt nicht mehr vorhanden ist, rein gar nichts

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Fox1013b  15.12.2022, 22:57
@SonOfMyMum

Natürlich. Das Mädchen begeht Dokumentenfälschung um die Bedenken des Mannes zu zerstreuen. Ein Zweifel am Alter ist nicht strafbar. Im Nachhinein hätte er sich auf sein Bauchgefühl verlassen sollen, aber ungesetzlich hat sich hier ausschließlich das Mädchen verhalten.

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SonOfMyMum  15.12.2022, 22:58
@Fox1013b
Das Mädchen begeht Dokumentenfälschung

Die ist noch nichtmal strafmündig.

aber ungesetzlich hat sich hier ausschließlich das Mädchen verhalten.

Nein, er hat sexuelle Handlungen an, respektive mit, einer Person vorgenommen, die unter 14 Jahren ist. Das verstößt halt gegen in Deutschland geltende Gesetze. Da kann sie ihm vorzeigen oder erzählen, was sie will. Ändert nichts an der Gesetzeslage

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Fox1013b  15.12.2022, 22:59
@SonOfMyMum

Na und? Das ändert nichts am Straftatbestand. Sie wird ja auch nicht angezeigt…

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Fox1013b  15.12.2022, 23:02
@SonOfMyMum

Der Vater ist übrigens strafmündig. Androhung von Mord ist auch nicht gerade ein Kavaliersdelikt…

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SonOfMyMum  15.12.2022, 23:05
@Fox1013b

Der hat sich sowieso bedingt strafbar gemacht, weil er seiner Aufsichtspflicht nicht nachgekommen ist

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Naja er hat die eine Ansage gemacht und du jegliche Kontaktmöglichkeiten unterbunden. Dann wird er wohl auch keine weiteren Schritte einleiten.

das nächste Mal auf dein Bauchgefühl hören ;)