Sex in der eigenen Wohnung gegen Geld kann ich da ein Gewerbe anmelden und muss ich den Gewerbe einmal anmelden und ich kann ja nicht angeben wie viel ich?

11 Antworten

Das machst Du wie alle Leute, die ein Gewerbe gründen. Du gibst erstmal eine Schätzung ab, wieviel Du verdienen wirst. Nach einem Jahr machst Du eine Steuererklärung und gibst dort dann genau an, wieviel Du Eingenommen hast und welche Kosten Du gehabt hast. Die Differenz daraus ist dein Gewinn und darauf berechnet das Finanzamt Deine Steuern.

Allerdings kann es rein rechtlich problematisch werden, dass in Deiner Privatwohnung zu machen. Da das den Hausfrieden stört, kann man Dir den Mietvertrag kündigen. Dazu gab es schon entsprechende Gerichtsurteile.

wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:41

Also brauch ich doch kein Gewerbe laut dem Anwalt

Prostituierte, die allein in ihrer eigenen Wohnung sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen sich zwar bei der zuständigen Behörde als Prostituierte anmelden, und zwar bis spätestens zum 31.12.2017, wenn sie bereits vor dem 01.07.2017 als Prostituierte tätig waren. Sie betreiben jedoch kein Prostitutionsgewerbe im Sinne des ProstSchG und benötigen deshalb keine amtliche Erlaubnis.

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Traveller24  31.12.2018, 16:52
@wennwirrollen

Trotzdem musst Du Dich beim Finanzamt anmelden. Das hat nichts mit dem Prostitutionschutzgesetz zu tun sondern mit dem ganz normalen Steuerrecht.

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Frag erstmal deinen Vermieter ob Du die Wohnung auch gewerblich nutzen darfst.

Desweiteren gibt's auch Auflagen das zb. keine Schulen und Kita's in der Umgebung sein dürfen.

wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:42

Hey ist meine Wohnung

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wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:42

Also brauch ich doch kein Gewerbe laut dem Anwalt

Prostituierte, die allein in ihrer eigenen Wohnung sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen sich zwar bei der zuständigen Behörde als Prostituierte anmelden, und zwar bis spätestens zum 31.12.2017, wenn sie bereits vor dem 01.07.2017 als Prostituierte tätig waren. Sie betreiben jedoch kein Prostitutionsgewerbe im Sinne des ProstSchG und benötigen deshalb keine amtliche Erlaubnis.

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Du musst ein Gewerbe anmelden und mit deinem Vermieter sprechen, ob er damit einverstanden ist.

wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:44

Hey ist meine Eigentumswohnung

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wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:44

Also brauch ich doch kein Gewerbe laut dem Anwalt

Prostituierte, die allein in ihrer eigenen Wohnung sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen sich zwar bei der zuständigen Behörde als Prostituierte anmelden, und zwar bis spätestens zum 31.12.2017, wenn sie bereits vor dem 01.07.2017 als Prostituierte tätig waren. Sie betreiben jedoch kein Prostitutionsgewerbe im Sinne des ProstSchG und benötigen deshalb keine amtliche Erlaubnis.

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Die Steuererklärung musst du erst nach dem ersten Jahr deiner selbständigen Tätigkeit abgeben. Bis dahin musst du all deine Einnahmen und Ausgaben notieren. Eine ordentliche Buchführung ist keine Verpflichtung, sofern du nicht mehr als 60.000 Euro Reingewinn erzielst.

wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:41

Prostituierte, die allein in ihrer eigenen Wohnung sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen sich zwar bei der zuständigen Behörde als Prostituierte anmelden, und zwar bis spätestens zum 31.12.2017, wenn sie bereits vor dem 01.07.2017 als Prostituierte tätig waren. Sie betreiben jedoch kein Prostitutionsgewerbe im Sinne des ProstSchG und benötigen deshalb keine amtliche Erlaubnis.

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Das kann zur Kündigung deiner Wohnung führen.

Du hast Wohnraum gemietet. Da ist die Ausübung eines Gewerbe vielfach ausgeschlossen.

wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:43

Hey ist meine Eigentumswohnung

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DerHans  31.12.2018, 20:11
@wennwirrollen

Da wird die Eigentümergemeinschaft aber begeistert sein, wenn du aus dem Haus einen Puff machst.

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wennwirrollen 
Fragesteller
 31.12.2018, 16:43

Also brauch ich doch kein Gewerbe laut dem Anwalt

Prostituierte, die allein in ihrer eigenen Wohnung sexuelle Dienstleistungen anbieten, müssen sich zwar bei der zuständigen Behörde als Prostituierte anmelden, und zwar bis spätestens zum 31.12.2017, wenn sie bereits vor dem 01.07.2017 als Prostituierte tätig waren. Sie betreiben jedoch kein Prostitutionsgewerbe im Sinne des ProstSchG und benötigen deshalb keine amtliche Erlaubnis.

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