Ich würde nochmal das Gespräch mit ihr und dem Kindesvater führen und ihr klar mitteilen, dass du das nicht möchtest und die Bilder löschen soll.

Ansonsten hilft nur der Weg zum Anwalt.

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Zu dieser so genannten Theodizeefrage, haben verschiedene Autoren mehrere Ansätze entwickelt.

Eine genaue sichere Antwort gibt es nicht

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Solange der Wählerwille erkennbar ist, geht das

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Kündigung wegen Eigenbedarf anfechtbar?

Hallo zusammen,

mir wurde meine Wohnung nach 15 Jahren wegen Eigenbedarf gekündigt.

Grund: wir für die 20 jährige Enkelin benötigt die eine Ausbildung "in der Nähe" beginnt.

Es handelt sich um eine 4 Zimmer Wohnung mit 100 m² die ich zur Zeit mit meinem 23 jährigen Sohn bewohne der kein eigenes Einkommen hat und krank ist. Ca. eine Woche im Monat ist mein kleinerer Sohn, der auswärts studiert, zu Besuch.

Meine Fragen:

Die Enkelin ist nicht namentlich genannt. Muss das sein? Ich habe im Internet gelesen, dass dies der Fall sein muss. Manchmal steht da aber auch, das "Enkelin" ausreicht?

M. E. ist eine 4 Zimmer 100m² Wohnung für jemanden der eine Ausbildung beginnt nicht angemessen? Ich habe auch gehört, dass die Enkelin hier mit anderen zusammen ziehen soll – davon steht natürlich nichts in der Kündigung.

Die Wohnung kostet alleine 190 Euro Nebenkosten mit steigender Tendenz.

Ob meine Vermieterin noch andern Wohnraum besitzt kann ich nicht definitiv sagen – sie wohnt alleine in einem großen Einfamilienhaus.

Wie es bei den Eltern der Enkelin aussieht weiß ich natürlich auch nicht.

Wenn andere Personen mit einziehen sollen, ist dann nicht auch zu Fragen, ob jemand von denen in der Familie über anderen Wohnraum verfügt?

Oder bei den anderen Großeltern des Kindes. Ist meine Wohnung die einzige Möglichkeit?

Macht es Sinn gegen die Kündigung anzugehen?

Was muss man beachten bzw. was wäre die Begründung um die Kündigung anzufechten?

Ich bin leider nicht mehr Rechtsschutzversichert. Weiß jemand was da an Kosten auf einen zukommt?

P.S. meine Vermieterin hatte auch nicht die Courage mir die Kündigung zu übergeben sondern hat sich den Empfang von meinem Sohn unterschreiben lassen. Gilt das überhaupt als zugegangen? Ich bin im Mietvertrag der alleinige Mieter.

Vielen Dank für Eure Antworten und viele Grüße Jens

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Da kannst du nichts machen.

Na klar ist es Rechtens wenn dein Sohn die Kündigung in Empfang nimmt. Die Vermieterin hätte es auch einfach nur unter Zeugen in den Briefkasten werfen könne.

Ob die Enkelin auf 100m² alleine wohnt oder eine WG aufmacht, spielt keine Rolle und ist für dich unerheblich.

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Kann ich auch nicht nachvollziehen.

Wenn der Kaffee noch trinkbar währe könnte ich es noch halbwegs verstehen, aber meines Erachtes ist der Kaffee noch nichtmal trinkbar

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Unterschiedlich. Bei Vorlesungen redet meist nur der Professor.

Bei Seminaren ist es mehr wie in der Schule und man muss mehr mitarbeiten.

Bei Vorlesungen besteht meist keine Anwesenheitspflicht. Bei Seminaren allerdings schon

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Wenn die Wiese, was sehr wahrscheinlich ist, wenn ihr am Ortsrand wohnt zu einem Jagdbezirk gehört, hat der Jagdpächter und Begehungsscheininhaber das Recht dort zu jagen.

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Nein ich sehe keine Parallele.

Die Varroamilbe wurde in den 70ern aus Asien eingeschlept. Unsere europäischen Bienen kannten diese Milben nicht und haben sich noch nicht wie die Asiatischen Bienen an diese Milbe angepasst.

Das die Bienen verlernt haben sich zu putzen halte ich für eine sehr gewagte These, für die ich gerne Belege hätte.

Natürlich sind Sanftmut und Honigertrag Zucht kriterien, genauso wie Gesundheit, Varroatolleranz.

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Nein das darfst du nicht.

Auf allen Waffenteilen, auf denen ein Beschusszeichen und Seriennummer eingraviert sind (Lauf, Verschluß, Patronenlager) braucht man eine WBK.

Ein Schaft oder ein Magazin darf man legal ohne Papiere besitzen, aber einen Lauf nicht.

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Schau ob ein F mit einem Fünfeck eingraviert ist. Wenn ja, dann ist es nach dem 1.1.1970 hergestellt worden.

Falls nicht, ist es wahrscheinlich vor 1970 gebaut worden

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