Selbstständigkeit nicht Krankenversicherung gemeldet, gibt es Probleme?
Guten Tag,
ich hatte im Jahr 2024 von Mai bis Juli einen Minijob, 19 Stunden im Mai, 45 Stunden im Juni und 22,5 Stunden im Juli. Gesamtverdienst ca. 1400€. Im August und September habe ich als Werkstudent gearbeitet, 45 Stunden und 54 sind, gesamter Verdienst lag bei ca. 1350€.
Ich hatte aber bis 2024 noch bis zum 15.09.2024 eine Selbstständigkeit (1600€ Umsatz und 1500€ Gewinn. Dort habe ich von Januar bis zum Ende meiner Selbstständigkeit insgesamt 85 Stunden Arbeit rein gesteckt. Davon aber 63 Stunden in den beiden Semesterferien, sprich nur 22 Stunden während der Vorlesungszeit. Diese 22 Stunden teilen sich auf die Monate Mai und Juni auf, in denen ich auch meinen Minijob gemacht habe.
Ich war studentisch versichert und bin davon ausgegangen, dass man so einen kleinen Umfang nicht melden müsse, da ich auch mit den Tätigkeiten um die selbstständigkeit herum, so wenig Zeit eingesetzt habe, dass es definitv eine nebenberufliche selbstständig ist.
Wenn ich es jetzt nachmelde, könnte ich dadurch noch Probleme bekommen? Ich bin ja deutlich unter den 20 Stunden, von Januar bis September 2024 habe ich ja ca 7,5 Stunden pro Woche gearbeitet.
Liebe Grüße und vielen Dank im Voraus!
2 Antworten
Bei der studentischen Versicherung gibt es weder eine Zeit- noch eine Verdienstgrenze. Eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit würde diese jedoch ausschließen. Bei der nicht einfachen Beurteilung der Hauptberuflichkeit werden Zeiten und Verdienst im Einzelfall in einer Gesamtschau berücksichtigt.
Hinsichtlich der Werkstudiregelung können jedoch Arbeitszeiten einer Selbstständigkeit zum Überschreiten der dort geltenden 20-Wochenstunden-Grenze führen.
Das ist immer das Problem, wenn Du in der GKV studentisch versichert bist. Wärst Du zu Studienbeginn in die PKV gegangen, wär es a) billiger, b) bessere Leistungen und c) wäre Dein Einkommen völlig egal.
Ich würde denen keine Infos freiwillig aufdrängen. Aber wenn sie fragen, wirst Du es wohl sagen müssen. Dann tust Du das halt...
Vermutlich nicht, wenn Du das so entsprechend nachweisen kannst. Dann wäre es OK.
Dennoch spielst Du in der GKV hier mit dem Feuer. Du könntest halt mehr arbeiten, wenn Du in die PKV gegangen wärst. Auch wenn Du das anfangs nicht vor hast, Du weißt die, wie sich das entwickelt und welche Möglichkeiten sich plötzlich ergeben.
Du könntest halt mehr arbeiten, wenn Du in die PKV gegangen wärst.
Die Behauptung ist bezüglich der Fragestellung unsinnig: Mehrarbeit ist auch möglich, ohne in die private Versicherung gegangen zu sein; weder erlaubt ausschließlich eine private Versicherung Mehrarbeit noch verbietet die gesetzliche diese.
In der GKV ist im Studententarif die "Arbeitszeit parallel zum Studium" gedeckelt. Im Studententarif der PKV nicht. 40 Stunden Arbeit nebenher geht in der studentischen GKV nicht.
Aber die Bedingungen erfülle ich ja vom Prinzip her locken, wenn ich mir Freunde angucke, die Bei weitem mehr gearbeitet haben. Es geht primär um die 20 Stunden Grenze mit allen Jobs zusammen neben dem Studium.
Da sollte mir ja vom Prinzip her nichts passieren, oder?