Selbstgebaute Möbel verkaufen?

3 Antworten

Für solche Objekte ist kein entsprechend gelernter Handwerksberuf nötig, Gewerbe anmelden und die Teile verkaufen.......

Anderson81  10.02.2022, 23:44

Hallo mbholzwurm , es hört sich so an, als hast Du Dich mit der Thematik näher beschäftigt und ein wenig Ahnung davon. Mir geht es genau so wie Flowsen1985, ich würde gerne als studierter Produktdesigner - ohne Meisterbrief - kleine Möbel fertigen und über Etsy und Co. verkaufen. Ich finde hierzu allerdings einfach keine klare Information zu diesem Thema.

HWK sagt: Holzprodukte fertigen und verkaufen nur mit Meister.

In einigen Foren hört man: einfach mal machen und schauen, ob sich die HWK regt. Ich möchte es allerdings eigentlich gar nicht erst dazu kommen lassen, dass die sich bei mir melden.

Als was muss ich denn das Gewerbe anmelden, damit es sicher ist? Und hast Du noch einen Tipp, wo ich dazu nähere Infos finden kann? Ich bin für alles dankbar, was mir etwas Licht in den Sachverhalt bringt!

Beste Grüße,

Andreas

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mbholzwurm  10.02.2022, 23:54
@Anderson81

Also, als 25 jähriger Schreinermeister mit altem Wissensstand kann ich nur eins sagen, statisch relevante Teile oder eingebaute Teile wie zB. Fenster, Türen, Treppen oder Einbauschränke darfst du nicht herstellen, ansonsten zum Gewerbeamt, die ordnen dein Tätigkeitsbereich zum entsprechenden Gewerbe ein.

Evtl. Zusätze wie Beleuchtung (Elektrik) würden wieder andere Kompetenzen fordern, Angestellte und Maschinenpark rufen wieder die BG auf den Plan, aber solang du ein Einmannbetrieb bist und dein Gewerbe /Werkstatt vor Ort genemigt ist, alles kein Problem.

Die BG wie viele Institutionen spielen sich immer auf wie sonst was, aber alles was die gerne hätten, dürfen die noch lange nicht.

Ich als ewiger Einzelkämpfer bin schon seit fast 20 Jahren kein BG-Mitglied mehr.

Solange ich niemanden einstelle, können die mich mal kreuzweise!

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mbholzwurm  10.02.2022, 23:59
@mbholzwurm

Nicht das die BG nicht absolut wichtig wäre und viel für Angestellte und Sicherheit getan hätten!!! Mich haben Sie enttäuscht, weil alle Ihre Versprechen in der Meisterschule am ende /Anfang Selbstständigkeit Null waren, keine Beratung, keine Hilfe, keine Tips, nur die Rechnung kam pünktlich 🤮

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Anderson81  11.02.2022, 10:19
@mbholzwurm

Danke Dir für die superschnelle Antwort! So wie es sich anhört, findet das alles anscheinend in einer Art Grauzone statt und man bekommt von keiner offiziellen Stelle mal eine verbindliche Aussage :-/ Naja, das Schlimmste, was passieren kann ist anscheinend, dass mir die Tätigkeit untersagt wird. Ich denke, ich werd das erst mal anstoßen und dann schauen, was passiert.

Besten Dank und beste Grüße!

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mbholzwurm  11.02.2022, 13:09
@Anderson81

Wie gesagt, bei 1 Mann Unternehmen Gewerbe anmelden, bei einer Werkstatt abklären ob die Stadt Einwände beim Standort hat und gut ist.

Je nach Gewerbe mit Steuerberater abklären ob Kleingewerbe oder später evtl. Bilanzpflichtig usw..

Erste Anlaufstelle wäre evtl. Ein Beratungsgespräch beim Steuerberater und dann Gewerbeamt und los gehts.

Bei konkreten Fragen stehe ich gerne zur Verfügung

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.....denke, da brauchst du einen Gewerbeschein, da du ja alle Möbel gewerbsmäßig

v e r k a u f e n willst.

Flowsen1985 
Fragesteller
 30.01.2020, 18:15

Ja, einen Gewerbeschein brauche ich. Mir gehts es nur darum, ob ich als Elektriker überhaupt solche Möbel verkaufen darf, oder ob ich Schreinermeister o.ä. sein muss. Ich werde aber mal bei der IHK nachfragen ! Danke

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mbholzwurm  10.02.2022, 23:56
@Flowsen1985

Als reiner Verkäufer IHK, als Hersteller BG, es sei denn Einmann-Kämpfer 😉

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Dein optimaler Ansprechpartner ist die IHK in deiner Umgebung. Lasse dich von denen beraten. (Normal ist das kostenlos.)