Selbstgebackenes nach Israel verschicken

3 Antworten

Verboten ist alles was lebt oder leben könnte sowie Fleischprodukte.

Plätzchen sind on ordnung, achte aber drauf, dass die nicht mit Nüssen oder Früchten verziert sind denen man nicht ansieht, dass die gebacken sind.

Also keine Wallnüsse zur dekoration verwenden, die muß man schon sehr heiß backen damit man sieht, dass die "tot" sind.

Am besten komplett auf Dekoration mit Nüssen und Früchten verzichten, nimm hier lieber Zuckerguß und Schokolade. In den Plätzchen können Nüsse und Früchte drin sein, die sind ja offensichtlich gebacken und damit "tot".

Wenn Du keine ganze Keksdose mit Plätzchen verschickst, sondern nur 1-2 kleine Tütchen zusammen mit anderen kleinen Weihnachtsgeschenken, gibt es mit Sicherheit keine Probleme mit dem Israelischen Zoll, der allgemein als sehr restriktiv bekannt ist. Man hat dort eben immer Angst vor "Anschlägen" aller Art. Und bei "vielen" Plätzchen kommen sie womöglich auf die Idee eines Giftanschlages. Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt sehr strengen Vorschriften, die aber im Wesentlichen nur bei gewerblichen Sendungen angewendet werden. Bei eindeutig als Privat-Paket erkennbaren Sendungen, sieht man das nicht so streng. Und "eindeutig" sind auf jeden Fall ein/zwei kleine Beutel.

"Einfuhrverbot besteht im Reiseverkehr für: Frisches Fleisch, frische Früchte, lebende Pflanzen, Samen oder Setzlinge, Medikamente (ausgenommen mit zugelassenem Rezept), Drogen, pornographische Erzeugnisse in jeder Form, in arabischen Ländern (ausser Ägypten) herausgegebenen Publikationen. " http://g08.de/israel/zoll.php

Es spricht also nichts gegen Plätzchen.