Seemeilennachweis SKS

3 Antworten

In der Prüfungsordnung des DSV steht lediglich "...als Wachführer auf Yachten im Seebereich". Also ist es da egal ob unter Segel oder Motor gefahren wurde.

Die praktische Prüfung kann im Team oder einzeln gemacht werden. Ich habe sie mit dem Prüfer auf dessen Boot gemacht als einziger Prüfling.


KateBluebell 
Beitragsersteller
 18.06.2014, 17:10

Super, vielen Dank für deine Antwort! Aber was bedeutet jetzt genau "Wachführer"?? Und wegen der praktischen Prüfung: Hast du sie auf deinem eigenen Boot abgelegt? Wahrscheinlich hast du auch schon mehr Erfahrung als ich ... Bin noch nie gesegelt und hab auch erst ca. 30sm, wenn nicht weniger.

Dragonfish  18.06.2014, 18:32
@KateBluebell

Wachführer ist einfach nur, daß Du eben Wache gehalten hast, d.h. das Ruder geführt hast. Da mußt Du mittels Logbuch oder eines Formulars nachweisen. Mehr nicht, genauer ist das nicht geregelt. Man kann sich sogar solche eine Bescheinigung selber ausstellen.

Die Prüfung war auf dem Boot des Prüfers. Ein eigenes habe ich mir erst viel später gekauft, als ich mehr Erfahrung hatte. Zunächst bin ich nur Mitsegler gewesen.

KateBluebell 
Beitragsersteller
 19.06.2014, 13:24
@Dragonfish

Super, danke! Auf dem Boot des Prüfers? Ich dachte, man muss das Boot stellen?? Aber hast du dann selbst gelernt oder warst du bei einer Bootsfahrschule?

Wichtig ist, dass die 300 Meilen auf See oder auf einer Seeschiffahrtsstraße gefahren wurden auf einer Segelyacht. Ob die Segel oben waren oder nicht, ist egal, kannst auch unter Motor gefahren sein.

Ja, für die praktische Prüfung brauchst du noch mindestens 1 Crewmitglied, besser 2.

Ob motor oder Segel ist egal, hauptsache auf See. Es reicht ein Logbuch als Nachweis oder ein unterschriebenes Dokument vom Skipper.