Schweizer Grenzwache kontrolliert auf deutscher Seite der Grenze?
Hallo GuteFrage Leute,
Ich habe eine Frage. Kurze Erklärung zur Frage:
Gestern war ich in Konstanz, welches ja direkt an der Schweizer Grenze liegt, und wurde dort beim verlassen der Schweiz von der Schweizer Grenzwache kontrolliert. Zwei nette Herren, ein kleines Gespräch und nach 5 Minuten ging ich meiner Wege.
Erst nach der Kontrolle ist mir aufgefallen, das wir während der Kontrolle schon ca. 25 Meter weit auf der deutschen Seite der Grenze waren. Nun zu meiner konkreten Frage. Nach welcher rechtlichen Grundlage haben die Schweizer Grenzwächter auf deutschem Boden eine Kontrolle durchgeführt? Es war zwar ein sehr angenehmes Gespräch und auch die Frage ist nicht böse gemeint, aber der Rechtliche Hintergrund macht mich neugierig.
Hat jemand eventuell rechtliches Fachwissen zu diesem Thema?
Vielen Dank und schöne Grüße ins Wochenende.
Artus005
3 Antworten
Steht alles hier:
https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/20103261/index.html
1. Am Grenzübergang Kreuzlingen-Emmishofen/Konstanz-Emmishofer Tor werden auf dem Hoheitsgebiet der Schweizerischen Eidgenossenschaft und auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland nebeneinanderliegende Grenzabfertigungsstellen errichtet.
2. Die schweizerische und die deutsche Grenzabfertigung finden an diesen Grenzabfertigungsstellen statt.
Art. 21. Die Zone umfasst auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland:
a)
einen Abschnitt der Durchgangsstrasse (Konstanzerstrasse/Emmishoferstrasse) von 48,5 Meter in nordöstlicher Richtung, vom Grenzstein 22 aus gemessen, einschliesslich der Gehwege;
b)
den hinter dem deutschen Dienstgebäude gelegenen Platz inklusive Zufahrt und Gehwege.
Internationale Zusammenarbeit, mutmaße ich? Vielleicht ist es auch der Wunsch D das die Einreisenden kontrolliert werden. Da die Schweizer ihrerseits kontrollieren und zweimal hintereinander keinen Sinn macht, existiert hier womöglich eine Absprache zwischen den Ländern?
Warum nicht? Oft existiert nur noch ein Zollamt für beide Länder, zum Beispiel in Bad Säckingen und bei Laufenburg. So arbeiten die Schweizer oder die Deutschen zwangsläufig im Ausland.