Schweizer dürfen sich nach dem militärdienst die waffe mit nachhause nehmen?

2 Antworten

Salue

Früher war das richtig. Nach dem Erfüllen der Dienstpflicht, mit allen Wiederholungskursen, konnte jeder Wehrmann seine persönliche Waffe ohne weiteres mit nach Hause nehmen.

Mit der Anpassung an das EU-Recht hat dies geändert. Will er seine Waffe behalten, muss er einen Waffenerwerbsschein einreichen und einen kleinen Betrag an das Umrüsten vom Vollautomaten zum Halbautomaten entrichten.

So ist es jedem selbst überlassen, ob er vielleicht noch weiter Schiesssport mit der Armeewaffe betreiben will. Er verpflichtet sich, regelmässig in einem Klub damit an Schiessübungen teilzunehmen.

Der Schiesssport ist in der Schweiz sehr beliebt und das jährliche Feldschiessen dürfte der Wettbewerb unter allen Sportarten sein, der am meisten aktive Teilnehmer hat.

Tellensohn

Falsch.

Schweizer - bis auf die Durchdiener - sind viele Jahre lang wehrpflichtig und gehen jedes Jahr in den WK, den Wiederholungskurs. Sprich jedes Jahr bis zum Erreichen der Altersgrenze ein paar Wochen Wehrübung. Zusätzlich dazu gibt es im Zivilleben verpflichtendes Schießen. Die persönliche Waffe wird mit Erreichen der Altersgrenze abgegeben einschließlich der zu Hause aufbewahrten Munition.

Nach dem Militärdienst bedeutet erst nach dem Erreichen der Altersgrenze. Nach dem Militärdienst hat der Schweizer keine Militärwaffe mehr zu Hause.