Schwanger Vorladung?
Wenn man seit einiger Zeit schwanger ist und eine Vorladung von der Polizei erhalten hat (ED Behandlung). Ist Man durch die Schwangerschaft irgendwie geschützt? Also kann man das irgendwie regeln, dass man da nicht auftauchen muss weil man schwanger bin?
3 Antworten
Es kommt auf die benannte Rechtsgrundlage an, ob Du hinmusst oder nicht. Was genau steht dazu in der Vorladung? Also welcher Paragraph/Alternative sind benannt, am Ende die 1. oder 2. Alternative?
Ja klar, wer schwanger ist darf natürlich Straftaten verüben, braucht Einladungen, Vorladungen und sonst was der Polizei nicht nachkommen und kann auch nicht vor Gericht verurteilt werden... Freibrief... ;-)
(Sorry, so liest sich das)
Eine ED-Behandlung nimmt auf eine Schwangerschaft keine Rücksicht. Aber dagegen kannst du, wie bei jedem Verwaltungsakt, Rechtsmittel einlegen.
Der Widerspruch müsste in diesem Fall sogar aufschiebende Wirkung haben. Das hat man sonst bei keinen polizeilichen oder strafprozessualen Maßnahmen.
Die ED Behandlung wurde aufgrund Paragraph 81b 1.Alt. StPO