Schutzbereich berührt oder eröffnet?

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Bitte einlesen, ich kann nicht ein Buch als Antwort schreiben.

Der persönliche Schutzbereich ist nur dann eröffnet, wenn das Grundrecht von einem Deutschen iSd. Art. 116 GG geltend gemacht wird.

https://www.uni-potsdam.de/de/rechtskunde-online/rechtsgebiete/oeffentliches-recht/grundrechte/einfuehrung-grundrechte

Der Schutzbereich eines Grundrechts ist immer zuerst anzusprechen. Denn erst wenn klar ist, welcher Schutzbereich berührt ist, kann die Frage beantwortet werden, ob und unter welchen Voraussetzungen in diesen Schutzbereich überhaupt eingegriffen werden darf. Die einzelnen Grundrechte erlauben nämlich Eingriffe in ganz unterschiedlichem Umfang.

https://www.zvr-online.com/archiv/2013/ausgabe-11/2013-juni/prof-dr-guido-kirchhoff-der-aufbau-einer-grundrechtspruefung-freiheitsrechte