Schulpflicht bis 16

10 Antworten

Nicht bis zur 9. Klasse sondern 9 Jahre Schule. Du kannst auch nach der 8. abgehen wenn du einmal wiederholt hast. Mach aber lieber einen Abschluss, der dir garantiert, dass du deinen Wunschberuf später erfolgreich ausüben kannst.

Hallo,

die Regelungen zur Schulpflicht sind vom Bundesland abhängig. Nach der 10. Klasse ist man i. d. R. noch Berufsschulpflichtig, d. h. man muss eine Vollzeitschulform an einer BBS besuchen oder eine Ausbildung machen.

Während des FSJ wirst du von deiner Schulpflicht befreit. Genaueres ist vom BL abhängig. Wenn du das nicht genau weißt, kannst du deinen Lehrer ja auch mal nach der Regelung in deinem BL fragen.

LG Jasmin

Navvie  08.02.2015, 01:43

Nichts für Ungut, Jasmin.

Aber der Chronik zufolge müssten Sie 13 Jahre alt sein. Sie würden im Sommer diesen Jahres 14.

Ihre Antwort ist zwar richtig, aber einer 13-jährigen nehme ich diese Antwort nicht ab. Sie sind nach dem BGB nicht mal geschäftsfähig.

Sie sind allerdings innerhalb von vier Monaten nach Anmeldung zum Platin-Mitglied und Ratgeberheldin aufgestiegen. Nicht, dass ich Ihnen das nicht gönnen würde; vielleicht haben Sie mehr Zeit.

Eine 13-jährige als Ratgeberheldin zu küren, finde ich allerdings fragwürdig.

Gruß Navvie

Gruß Navvie

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Es ist nicht bis 16 Schulpflicht. Schulpflicht besteht bis zur 9 klasse dannach kannst du selbst entscheiden ob du weiter machst ! Weiß das selbst so genau da ich auch gerade in der 10 klasse und 15 bin :)

wsxedcrfv123456 
Fragesteller
 03.02.2015, 21:29

super danke und weißt du ob es ein Problem gibt wenn man ein Auslandsjahr macht oder spielt das keine Rolle?

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Die Vollzeitschulpflicht wird nach Schuljahren gezählt und nicht nach dem Alter. Nach der Volllzeitschulpflicht kommt noch die Berufsschulpflicht. Ein FSJ dürfe die aber aussetzen.

wsxedcrfv123456 
Fragesteller
 03.02.2015, 21:33

Ok danke gibt es da noch andere Möglichkeiten oder nur ein FSJ?

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Bitterkraut  03.02.2015, 21:36
@wsxedcrfv123456

Ich wüßte keine anderen Möglichkeiten. Auswandern dürfte auch gehen. Wie willst du denn ein Auslandsjahr ohne Schule und minderjährig organisieren?

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Hallo WSX!

Ja, ein FSJ ist ein Freistellungsgrund. Auch unabhängig vom Bundesland.

Gruß Navvie

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit vielen Jahren in der Bildungsverwaltung