Schulpflicht?
Hallo bin 17 werde diesen Monat meine ausbildung kündigen muss ich dan zur Schule gehen oder kann ich zuhause bleiben (nrw).
5 Antworten
In NRW gilt die Berufsschulpflicht bis zum Ende des Schuljahres, in dem du 18 geworden bist. Wenn du also mit 17 die Ausbildung abbrichst, musst du irgendwas tun, um diese Berufsschulpflicht zu erfüllen, z. B. auf die Handelsschule, ein Berufskolleg oder sonst was.
Ja hab mich schon zu einer Schule angemeldet für fachabitur müsste ich dan also bis zudem Anfang der Sommerferien also eine Schule besuchen ? Und muss ich Schulamt oder so anrufen oder sollte ich lieber warten
Leider bist du nach Deutschem Recht noch Schulpflichtig.
Aber in anderen Ländern nicht mehr, zum Beispiel Griechenland. Wenn du also nach Griechenland ziehst, kannst du dort frei leben. Wenn du nach Deutschem Recht nicht mehr Schulpflichtig bist, kannst du wieder zurückkehren nach Deutschland, doch bis dahin hast du dich bereits verliebt in Griechenland😉
In der Praxis ist die Flucht vor der Schulpflicht natürlich viel schwieriger als ich es beschreibe; wegen Sprache, Geld, Wohnraum und Eltern.
Du bist schulpflichtig. Wenn du nichts anderes lernst, gehts in eine Berufsvorbereitungsklasse oder sowas.
Wenn du deine 10 Jahre Schulpflicht beendet hast, musst du nicht wieder zur Schule.
Naja man hat 10 Jahre Schulpflicht, wenn nicht, kannst du ja beim Schulamt anrufen, aber ganz ehrlich, es würde keinen Sinn ergeben, wenn du z.B. im 3. Kernjahr warst und dann 3 Jahre Schule verpasst hast und dann nochmal musst. Du würdest ja gar nicht mit gleichaltrigen zusammen sein. Außerdem willst du ja (vllt) kein Abi und dann musst du auch nicht zur Schule.
Bin 17 und erste Lehrjahr Jahr wurde schon fürs fachabi angenommen im August hat das vielleicht noch ein Grund nicht in die Schule zu müssen?
OK also ich lebe in Brandenburg, somit habe ich nicht wirklich eine Ahnung, wie das in NRW so aussieht, ergibt für mich nur wenig Sinn.
Schulpflicht hast du nur wenn du die Schule nicht abgeschlossen hast
Es gibt zwei Arten von Schulpflicht - die Vollzeitschulpflicht, die man in der Regel dann erfüllt hat, wenn man die Schule abgeschlossen hat und die Berufsschulpflicht. Und in NRW gilt: Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis sind bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden haben, schulpflichtig. Wenn der Fragesteller also die Ausbildung abbricht, wird er in irgendeiner Form zur Schule gehen müssen.
Ja hab realschulabschluss aber bist du dir da sicher weil nrw srhet bis 18