Schule Geschwänzt schlechtes gewissen!

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Hallo!

Nein, die Schule ruft abends nicht mehr an. An den Schulen gibt es keine Schulleiter und Schulsekretäre, die sich die Abende um die Ohren schlagen, um ab 19.00 Uhr Schulschwänzern hinterherzulaufen bzw. hinterherzutelefonieren. Solche Tage werden als "unentschuldigt gefehlt" elektronisch gebucht und fertig. Je nach Anzahl der Fehlzeiten wird von der Schule eine Anzeige gefertigt und bei der Schulaufsichtsbehörde angezeigt. Damit gibt die Schule alle weiteren Maßnahmen in die Hände der exekutiven Behörde. Eine Schule darf nicht selbst exekutive Maßnahmen verhängen; sie ist nur teilstaatlich.

Die Schulaufsichtsbehörde prüft dann die Anzeige der Schule anhand der vorgelegten Beweismittel (z. B. Zeugen, Atteste, etc.), ob die Anzeige gerechtfertigt ist. Dann folgt das Ermittlungsverfahren. Im Ermittlungsverfahren wird versucht zu klären, wer wann wo war und was jeder der Beteiligten bezeugen kann; auch dem Betroffenen (dem Beschuldigten) wird Gelegenheit gegeben, sich zu äußern bzw. zu rechtfertigen.

Danach werden die Ermittlungsergebnisse gegeneinander abgewogen. Ist der Beschuldigte wirklich schuldig? Hat der Beschuldigte vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt?

In der Praxis sind im Schulrecht ca. 95% der Beschuldigten schuldig und mehr als 90% handelten vorsätzlich. Die gesetzlichen Bestimmungen sind da fast so eindeutig wie das Foto einer Radarkontrolle wg. zu schnellem Fahren. Ausflüchte gibts da kaum.

Dann folgt das übliche Verfahren nach dem OWiG - dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten - . Ein Bußgeld gegen Schulpflichtige ab 14 Jahren von bis zu 1000 € (§ 12 OWiG), eine Karenzzeit für Rechtskraft des Bescheides von zwei Wochen nach Zustellung. Ab da ist das Ding nicht mehr aus der Welt zu schaffen, nur noch durch ein Gerichtsverfahren.

"Zustellung" heißt Postzustellung durch Urkunde. Das bedeutet, die Ausrede "...hab ich nie gekriegt." zählt nicht. Auch "Annahme verweigert" gilt als zugestellt.

Zahlen Sie auch innerhalb der Mahnfrist von 2 Wochen nicht, bekommen Sie Post vom Jugendgericht. Sie bekommen dann nochmal Gelegenheit für eine Anhörung. Lassen Sie auch diese Frist verstreichen bekommen Sie das Ultimatum "Zahlen" oder "Erfüllen einer Arbeitsauflage" in einer bestimmten Zeit.

Erfüllen Sie weder das eine noch das andere beschließt das Jugendgericht einen Jugendarrest, also richtig im Jugendgefängnis. Das ist eine Beugemaßnahme und befreit Sie nicht von der Zahlungspflicht oder dem Erfüllen der Arbeitsauflage.

Treten Sie die Haft nicht freiwillig an, werden Sie per Haftbeschluß polizeilich gesucht, verhaftet und dem Vollzug zugeführt. Auch Wohnungsdurchsuchungen dürfen zu diesem Zweck durchgeführt werden, wenn der Verdacht besteht, dass Sie sich dort aufhalten könnten.

Wenn Ihr Vater agressiv ist, entbindet Sie das nicht von der Schulpflicht. Sie haben hier aber die Möglichkeit den Schutz des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Nehmen Sie diese Hilfe in Anspruch, kann von der Verfolgung der begangenen Schulpflichtverletzungen abgesehen werden. Sie sollten das nur rechtzeitig tun; je länger Sie warten, desto schwieriger wird das.

Gruß Navvie

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit vielen Jahren in der Bildungsverwaltung
Schnidde571  10.12.2019, 17:35

Wow krass hätte nicht gedacht das so etwas so teuer ist

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Kann schon sein, dass sie nochmals anrufen.. Steh einfach zu deinen Entscheidungen, die du getroffen hast, auch wenn du nachher mit Konsequenzen leben musst.. Schlussendlich sollte dir ein guter Abschluss ja auch wichtig sein und dazu gehört nun mal auch zur Schule zu gehen, wenn du das musst..

DU hast einen großen Fehler gemacht und wenn du sagst das das schon ein paarmal vorkam hast du anscheindn nicht daraus gelernt!

Wenn nachgewiesen wird du warst nicht da also sprich hast keine entschuldogung kann es zum Tadel kommen, werden auch die anderen male nachgewiesen wo du unentschuldigt gefehlt hast wird es bald heißen das du dir eine Neue schule suchen kannst........

Mach dir deine Zukunft ne Kaputt durch sowas dummes......Viel Glück BdZ

Süß , Naja du hast doch jetzt Reue gezeigt und wenn es nicht wieder vorkommt ist doch alles okay. Wenn du deinem vater sagst dass es dir schlecht ging und du einfach heim bist wird er es doch bestimmt verstehen.

Das Gefühl kenne ich, meine Schwester wurde auch erwischt musste aber nur beim Hausmeister helfen und hat ein Bissel anschiss von der Schulleiterin bekommen, aber wenn du immer dazu stehst und einsiehst das du was falsch gemacht hast und alle Konsequenzen tragen wirst is das net so schlimm, darfst halt nich nochma erwischt werden