Schule abbrechen mit 15?
Ich überlege seit längerem die Schule aus guten Gründen abzubrechen, nächstes Jahr würde ich mit 15 in die 10. kommen, was aber eventuell aufgrund von mangelnden schulischen Leistungen eh nicht passieren würde. Was wären mögliche Strafen, da dieser Abbruch ein Ordnungsidrigkeitsverfahren bedeuten würde.
Danke für die Antworten im Vorfeld.
*Ordnungswirdrigkeitsverfahren
Was willst du tun nach dem du die Schule abbrichst? [Generelle Frage]
Ich habe mich schon informiert und mit 15 leider keine Chancen auf eine Ausbildung in meiner Umgebung, aber würde gerne mit 16 eine Ausbildung im Kaufmännischen Bereich machen.
3 Antworten
Im Höchstfall kann das Amt in den meisten Bundesländern ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro verlangen. Dies ist allerdings von Land zu Land unterschiedlich. Das Bußgeld durch die Schule droht bei Missachtung der Schulpflicht. Beispielsweise sind in Sachsen Bußgelder von bis zu 1250 Euro für Schulverweigerung möglich. In Thüringen kann das zuständige Amt für die Schulpflichtverletzung sogar ein Bußgeld von bis zu 1500 Euro fordern. In Berlin ist für eine Schulverweigerung ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro denkbar.
Zahlt der Schüler das Bußgeld nicht, wird vom Amtsgericht eine Arbeitsauflage verhängt. Mit sozialer Arbeit muss der Schüler das Bußgeld für die Fehlstunden in der Schule ableisten. Dabei rechnet das Amt 5 Euro pro abgeleistete Stunde an. Das bedeutet im Klartext: Für ein Bußgeld von 100 Euro muss der Schüler 20 Stunden Sozialarbeit leisten.
Ja kla. Das wird immer mehr. Wir haben eine Schülerin die aktuell sogar in Jugendhaft ist
Bußgeld und Sozialstunden bis zu Haft ist alles drin.
Melde dich bei einer Berufsschule an.
Das Bußgeld wird nicht sonderlich hoch sein, die Polizei wird dich aber früher oder später zuhause abholen und zur Schule bringen.
aber würde gerne mit 16 eine Ausbildung im Kaufmännischen Bereich machen.
Mit Hauptschulabschluss? Vergiss es, keine Chance.
Ich frag einfach mal dich/Sie, wäre die Berufsschule für 1-2 Jahre auch sinnvoll?
Ich weiß nicht, wie du dir das vorstellst. Du kannst dich nicht einfach an irgendeiner Schule anmelden. Entweder du machst eine Ausbildung und wirst dann an eine Berufsschule angemeldet oder du meldest dich zum Nachholen deines Abschlusses an - bei letzterem aber fraglich ob du da genommen wirst, wenn du gerade (freiwillig) abgebrochen hast.
So oder so - bis 18 gilt Berufsschulpflicht.
Mit der Berufsschule habe ich mich noch nicht so befasst, deshalb danke für die Aufklärung.
Vielleicht klingt die Frage dumm, aber wird das Bußgeld auch mehr als einmal verlangt? Und Danke für deine Antwort!