Schuldner mit Strafantrag drohen ?
Hallo,
ich habe gegen einen Händler Anzeige wegen Betruges erstattet, da er seine Leistung nicht liefert und mich mit der Rückersattung seit einem Monat hinhält und kaum erreichbar ist. Der Strafantrag ist allerdings noch unter Vorbehalt. Kann ich versuchem, den Schuldner ein letztes mal zum Handeln zu bewegen und ihm schreiben, dass ich den Strafantrag nicht stellen werde, wenn er unverzüglich die Erstattung veranlasst oder wäre das Nötigung?
6 Antworten
Nein, eine Strafanzeige gilt nicht als Nötigung.
Für eine Nötigung dürfte es hier ganz klar an der Rechtswidrigkeit des angedrohten Übels fehlen mangeln.
Nein du kannst es machen aber ich glaube es ist sinnvoller wenn du einen Mahnbescheid rausschickst und wenn er den beim Zweiten Mal nicht bezahlt das du dann weitere Maßnahmen einleitest.
Nein, er ist ja objektiv in Lieferverzug.
Das ist eine Tatsache und ihm eine letzte Chance auf Einigung einzuräumen, ist keine Nötigung.
Lass dich nicht einschüchtern.
seit wann kann man einen Strafantrag unter Vorbehalt stellen? das Ding läuft
Anzeige wegen Betrug nehme ich an!
Wäre ja aber wieder Quatsch, da Betrug ein Offizialdelikt ist, der keinen Strafantrag benötigt, es sei den, es ginge um Geringwertiges. Da "lohnt" sich dann aber meist das ganze Tammtamm gar nicht. Ich feuere aber auch öfters einen Strafantrag mit, der nicht unbedingt nötig ist, nur um den Verfolgungswillen zu bestätigen.
Es kann aber in der Betrachtung durch die Staatsanwaltschaft schon einen Unterschied machen ob Du ihn stellst oder nicht.
Es gibt die Möglichkeit bei der Anzeigenerstattung zu erklären, sich die Stellung eines Strafantrages vorzubehalten. Das wird er gemeint haben.