Schülerakten USW!

3 Antworten

Kein Arbeitgeber oder Uni darf die Akten eines anderen Unternehmens oder Schule oder sonstetwas anfordern. Das fällt unter Datenschutz.

Solche Akten dürfen nur soweit notwendig von der Polizei nach richterlichen Beschluß eingesehen werden, dies würde dir auch mitgeteilt werden.

Das einzige was der potentielle Arbeitgeber an/fordern kann soweit dies für die Arbeit notwendig ist ist Gesundheitszeugniss oder polizeiliches Führungszeugnis. Etwa wenn du in einer Küche arbeitest oder in einen sicherheits sensiblen Bereich.

In Schülerakten dürfen auch nur Daten gespeichert werden die für den Lehrbetrieb notwendig sind (Name, Adresse, Noten usw.). Und diese Daten dürfen auch in der Schule nur Personen einsehen die diese benötigen. Z.B. ein Lehrer den du nie hattest darf z.B. deine Daten gar nicht einsehen, nur der Rektor hat Zugriff auf alle Daten.

TIMMEEEEEEE 
Fragesteller
 11.11.2012, 11:53

Wie ist es wenn ich Jurist werden möchte? Habe einen Verweis drin:(

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bcords  11.11.2012, 14:27
@TIMMEEEEEEE

Schülerakten sind NICHT für das polizeiliche Führungszeugnis interessant. Also wenn du nicht polizeilich aktenkundig straffällig geworden bist ist das vollkommen belanglos.

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nein machen die nicht aber zeugnisse wollen die haben

TIMMEEEEEEE 
Fragesteller
 11.11.2012, 03:06

Woher das Wissen?

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ich glaub eher weniger