Schülerakte einsehen?

4 Antworten

Das gleiche ist dann in der Berufswelt. Da hat man dann eine Personalakte. Ja, man darf seine eigene Akte einsehen (nur die eigene) und gegebenenfalls dagegen angehen, wenn einem etwas nicht richtig vorkommt.

Einsicht ist auf Antrag möglich.

Nach Ende des Schulbesuchs muss - je nach Land - der Schülerakt noch 20 - 50 Jahre aufbewahrt werden.

Richtig!

Ich kann es dir nicht beantworten, aber ich würde einfach nachfragen, ob das möglich ist, die Akte mal einsehen zu dürfen.

Wenn der/die Schüler/in verlassen, wird die Schülerakte für einen bestimmten Zeitraum archiviert.

Ich glaube, das waren 3 Jahre.

es ist deine akte, die darfst du einsehen.

wenn du nicht mehr auf der schule bist ist der inhalt ja wertlos... also wirds entsorgt

also wirds entsorgt

jedoch frühestens nach 10 Jahren. Solange besteht Aufbewahrungspflicht.

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