Österreich: Kann auch der Arbeitgeber einen Versicherungsdatenauszug anfordern?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das sind persönliche Daten, die für eine korrekte Anmeldung eines Dienstverhältnisses nicht nötig sind. Die versicherungsrechtlichen Aspekte kontrolliert und erledigt die Sozialversicherung, nicht der Arbeitgeber. Im ASVG gibt es daher m.W. keine Rechtsgrundlage dafür.

alfredo153  06.11.2020, 08:48

Ach ja, Protip: auf GF solche Fragen im Text oder sogar der Überschrift mit "Österreich" markieren. Auf die Themen schaut fast keiner, und im Zweifel wird hier immer Deutschland angenommen.

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Smitecrawler 
Fragesteller
 06.11.2020, 13:49

Danke für die Antwort! Also kann quasi nur der Dienstnehmer freiwillig einen derartigen Auszug übermitteln auf dessen Anfrage, aber der Dienstgeber es nicht eigenwillig anfordern, richtig?

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alfredo153  06.11.2020, 13:57
@Smitecrawler

Das ist die Idee. Der gesetzlich vorgegebene Informationsfluss ist praktisch nur vom Dienstgeber zur Versicherung, nicht andersrum.

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Hallo, wenn du mit "Versicherungsdatenauszug" den "Versicherungsverlauf" der Rentenversicherung meinst: Den kannst nur du selbst oder ein/e von dir Bevollmächtigte/r anfordern. Entscheidend ist also, ob du etwas Vergleichbares wie eine Vollmacht unterschrieben hast (?) - ansonsten geht das nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Smitecrawler 
Fragesteller
 06.11.2020, 07:55

Nein, es geht um den normalen Versicherungsdatenauszug, zumindest sofern ich ihn gesehen und angefordert habe

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Soundchaser  06.11.2020, 11:06
@Smitecrawler

Sorry, dann ist mir nicht klar, was du meinst. Was ist ein "Versicherungsdatenauszug"?

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