Österreich: Kann auch der Arbeitgeber einen Versicherungsdatenauszug anfordern?
Hallo,
habe im Rahmen meiner aktuellen Bewerbungen erfahren, dass einer meiner potenziellen Arbeitgeber, bei dem ich gerne arbeiten würde, die Dienstzeiten mittels Versicherungsdatenauszug zur Einstufung haben möchte. Das stellt für mich kein Problem dar, kann diesen anfordern und übergeben.
Aber nun die Frage und das Problem: Kann auch mein potenzieller Arbeitgeber diesen Auszug anfordern? Mir wäre es nämlich unangenehm, wenn dieser ihn mit den Beitragsgrundlagen, also monatlichen Verdienst, anfordert, da dies für die Einstufung irrelevant ist. Ich würde daher einen ohne Beitragsgrundlagen abgeben.
Die Frage ist eben, ob nicht nur ich, sondern auch der Arbeitgeber diesen anfordern kann.
Danke und liebe Grüße
2 Antworten
Das sind persönliche Daten, die für eine korrekte Anmeldung eines Dienstverhältnisses nicht nötig sind. Die versicherungsrechtlichen Aspekte kontrolliert und erledigt die Sozialversicherung, nicht der Arbeitgeber. Im ASVG gibt es daher m.W. keine Rechtsgrundlage dafür.
Danke für die Antwort! Also kann quasi nur der Dienstnehmer freiwillig einen derartigen Auszug übermitteln auf dessen Anfrage, aber der Dienstgeber es nicht eigenwillig anfordern, richtig?
Das ist die Idee. Der gesetzlich vorgegebene Informationsfluss ist praktisch nur vom Dienstgeber zur Versicherung, nicht andersrum.
Hallo, wenn du mit "Versicherungsdatenauszug" den "Versicherungsverlauf" der Rentenversicherung meinst: Den kannst nur du selbst oder ein/e von dir Bevollmächtigte/r anfordern. Entscheidend ist also, ob du etwas Vergleichbares wie eine Vollmacht unterschrieben hast (?) - ansonsten geht das nicht.
Nein, es geht um den normalen Versicherungsdatenauszug, zumindest sofern ich ihn gesehen und angefordert habe
Sorry, dann ist mir nicht klar, was du meinst. Was ist ein "Versicherungsdatenauszug"?
Ach ja, Protip: auf GF solche Fragen im Text oder sogar der Überschrift mit "Österreich" markieren. Auf die Themen schaut fast keiner, und im Zweifel wird hier immer Deutschland angenommen.