schlägerei?

3 Antworten

Rein rechtlich darf der 17-Jährige nur dann zurückschlagen, wenn er kein milderes Mittel finden kann, sich den 14-15-Jährigen vom Leib zu halten. (Mildere Mittel könnten zum Beispiel sein: Flucht, Wegschieben des anderen, Zur-Vernunft-Bringen des anderen usw.)

Woher ich das weiß:Hobby

Wenn er Dich schlägt oder anfasst, liegt ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vor und dann darfst Du im Rahmen der Notwehr zurückschlagen. Ich würde sagen: „Fass ich mich nicht an, Junge, fass mich nicht an. Oder Du hast eine hängen.“

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Wen ihr körperlich gleich seit kein Problem

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung