Schlägerei 1v1?

4 Antworten

Als Staatsanwalt würde ich mir beide vorknöpfen. Vor Gericht würde ich beide fragen, ob sie sich nüchtern genauso verhalten hätten. Auf die Verneinung hätte ich sie gefragt, warum. Und hier schnappt die Falle zu. Denn wenn jetzt die Antwort kommt, dass das eine Straftat wäre, würde ich den Antrag auf Verurteilung wegen Körperverletzung stellen. Und der Alkohol wirkt im gleichen Maße strafmindernd wie strafverschärfend. Jetzt kann sich der Richter noch Gedanken darüber machen, wer hier angefangen hat, wer hier wen mehr oder weniger geschädigt hat und ob er die Schläge eines der beiden noch als Notwehr durchgehen lässt ... wenn sich das überhaupt noch rekonstruieren lässt.
Keine leichte Sache, aber Gewalttäter sollte man vor Gericht nicht mit Samthandschuhen anfassen.

Das wird ohne Zeugen ohne Feststellung der Schuld eines einzelnen ausgehen.

Ich würde beide zahlen lassen als Richter.

genau die gleiche Summe.

derhenige der den ersten schlag gibt!

aber wird meistens weg Aussage gegen Aussage fallen gelassen