Schenkung Haus?
Hallo meine frage wäre wenn mir meine Eltern ein ganzes Haus schenken (ist möglich lt. Steuerberater) aber sich in eine von beiden Wohnungen einen niesbrauch vorerst einrichten damit sie theoretisch darin wohnen könnten in schlechten Zeiten. Nun kommt die eigentlich frage der Steuerberater meinte bei der Wohnung die mir bereits zu 100% gehört (geschenkt wurde) soll ich an meine Eltern Miete bezahlen, das klingt für mich ein wenig unlogisch. Bzw. die Miete soll mein Mitbewohner bezahlen.
Kurze Definition: Haus und Grund gehören mir dann (zwei Wohnungen) lediglich der niesbrauch in der unteren Wohnung steht meinen Eltern zur Verfügung bis sie gestorben sind.
Ich bitte um möglichst gute und detaillierte schnelle hilfe.
LG Andreas
4 Stimmen
Sind die Wohnungen durch eine Teilungserklärung aufgeteilt, also rechtlich getrennt? Oder bist du aktuell nur ein Teilhaber (Mitinhaber) an dem gesamten Haus?
Sind nicht geteilt mir gehört das ganze Haus aber meine Eltern haben das Recht ( niesbrauch) die untere Wohnung für sich zu nutzen
4 Antworten
Deine Frage ist total unverständlich. Eine Wohnung könnte dir nur verschenkt worden sein, wenn hier Wohnungseigentum gebildet, im Grundbuch eingetragen und dir eine Wohnung daraus übertragen worden wäre. Wenn das so ist, fällt grundsätzlich für dich keine Miete an, es sei denn, du hättest mit den Eltern vereinbart, als Gegenleistung für die Übertragung der Wohnung auf dich einen monatlichen Betrag quasi als Miete zu zahlen.
Es gibt keinen "vorerst" Nießbrauch, sondern nur einen "dauernden" (entweder auf Lebenszeit des Nießbrauchers oder auf bestimmte Zeit befristet). Nießbrauch bedeutet, dass der Nießbraucher alle Nutzungen aus dem belasteten Objekt ziehen und also auch (wenn das im Nießbrauchsvertrag zugelassen wird) von einem dritten Nutzer Miete erheben könnte.
Versuche deine Frage in der Sachdarstellung so zu formulieren, dass man verstehen kann, um was es geht: 1. Wem gehört z.Zt. was, 2. Was ist konkret zwischen den Beteiligten vereinbart ? 3. Welche Maßnahmen sind beabsichtigt und 4. Welche Unklarheiten oder Streitpunkte bestehen zwischen den Beteiligten ?
Könnte es nicht sein, dass deine Eltern, die dir das Haus "überschrieben" haben, nicht nur sich den Nießbrauch an der unteren Wohnung vorbehalten haben, sondern von dir auch verlangen wollen, dass du, weil sie das Geld vielleicht für ihren Lebensunterhalt brauchen, für die von dir genutzte Wohnung einen monatlichen Betrag "quasi" als Miete zahlst bzw. als eine spezielle Art deiner Gegenleistung für die Übertragung des Hauses an dich ? das würde die ganze Sache plausibel und durchaus vernünftig und interessengerecht aussehen lassen.
Ich schätze, du hast keine Wohnung geschenkt bekommen. Dafür müsste das Haus bereits in 2 Eigentumswohnungen aufgeteilt worden sein. Sieh den Schenkungsvertrag an. Den müsstest du als Beschenkter angenommen und somit erhalten haben. Man sollte als Sohn nicht undankbar sein. Wenn du tatsächlich einen Miteigentumsanteil geschenkt bekommen haben solltest, um später Erbschaftssteuer zu sparen, solltest du dafür ausreichend dankbar sein. Aber den Nießbrauch sollten deine Eltern nicht aufgeben! Also zahl Miete!
Das sollte der Steuerberater aber wissen! Aber für die Schenkung fallen Schenkungssteuer an. Weiterhin wäre wichtig ob deine Eltern lebenslang Wohnrecht haben.
Wenn ja könnte das so sein wie der Steuerberater sagt.
Du meinst also mehr zu wissen als der Steuerberater? Schenkungssteuer fällt gegenüber dem Kind erst bei einem Wert über dem Freibetrag von 400000 an!(solange die Schenker noch 10 Jahre leben)
Das habe ich nirgendwo geschrieben. Ich wollte damit sagen das der Steuerberater der Eltern der bessere Ansprechpartner ist. Bei 2 Wohnungen kann man aber leicht über den 400.000€ sein, jedoch wird das Nießbrauch-Recht den Verkehrswert der Immobilie mindern. Das wird der Steuerberater sicher gut ausgetüftelt haben. Trotzdem könnten finanzielle Belastungen auf den FS zukommen (Schenkungssteuer, Miete) die es mit dem Steuerberater abzuklären gilt.
Niemand ist überhaupt gezwungen, Miete zu zahlen oder zu verlangen.
Ich verstehe nicht, was eurer Problem ist.
Wenn die Wohnung genutzt wird, wo Nießbrauch drauf ist, steht die Miete dem Nießbraucher zu, nicht dem Eigentümer.
Nießbrauch schlägt Eigentum.
Der niesbrauch ist klar das steht Ihnen zu. Allerdings sollen Sie auch miete für die Wohnung bekommen wo ich einziehe und auch kein niesbrauch drauf ist. Das klingt für mich nicht logisch
Zu Absatz 1 die Wohnung wird mor überschrieben ohne eine mietvereinbarung für die Überlassung der Wohnung
Absatz 2
Den niesbrauch auf die untere Wohnung haben meine Eltern bis sie verstorben sind.
Man muss berücksichtigen das mir laut Notar das ganze Haus Überlassen wird nur wird ein niesbrauch in die unter Wohnung für meine Eltern eingetragen wird.
Wem gehört was in Zukunft (notarielle Beglaubigung fehlt noch)
Haus mit Wohnung oben meins
Meine Eltern mit niesbrauch in der unteren Wohnung
LG Andreas