Du liest den Wohnungsstrom am letzten Tag ab, am besten mit Foto, kündigst entsprechend, und meldest den Hausstrom am Übergabetag an, ebenfalls mit Foto und Zählernummer mit einem neuen Vertrag an. Das sind zwei voneinander unabhängige Verträge.
Es geht offenbar um eine Wohnung.
Meine Stichworte dazu: Keine langen Flure, eher quadratisch. Balkon. Aber nur von Süden bis Westen. Gilt ebenso für das Wohnzimmer.
Dabei möglichst große Entfernung zum Gegenüber. Also keine laute Häuserschlucht.
Kein schlauchförmiges Bad.
In vielen Kaufverträgen wird dem Notar eine Korrekturvollmacht erteilt, die es ihm gestattet, offensichtliche Schreibfehler zu heilen. Also ihm melden. Das dürfte kein Problem werden, zumal der Fehler bei ihm selbst liegt. Er lässt sich bei der Beurkundung immer die Ausweise der Parteien zeigen.
Geiz frisst Hirn! Der Käufer ist ein Fremder!
Wenn der irgendwann und irgendwo ins Plaudern kommt und sich seiner Cleverness brüstet oder sonstwie beim Finanzamt auffällig wird, ist die K.... am Dampfen!
Die 50T sind unwiderbringlich weg! Der Kaufvertrag nichtig, also wie nie geschlossen! Und beide Parteien sind danach wegen Betrugs vorbestraft.
Eine Immobilie dient nur als Sicherheit. Je wertvoller oder je mehr Immobilien, desto sicherer für den Kreditgeber. Voraussetzung ist natürlich, dass diese noch unbelastet und somit erstrangig beleihbar sind.
In den ersten 6 Monaten liegt eine Gehirnstörung vor, auch Verliebtsein genannt.
Erst danach sieht man klarer. Wer nach einem Jahr immer noch nicht klarer sieht,
ist evtl. dauergestört und sollte ein CT machen lassen.
Gier frisst Verstand!
Was für ein Umstand! Vermiete die Wohnung in der Schweiz. Dann hast du selbst zwar auch keine Wohnung, aber immerhin eine vermietete in der Schweiz und keinen Ärger mit dem ständigen Mieterwechsel von Touristen.
...stehen dir zu?
Berechtigungsschein?
Kein Selbstzahler?
1 Jahr?
Du willst auswählen?
Du bist aus der Zeit gefallen!
Makler 1 hat euch das Kaufobjekt nachgewiesen. Damit hat er seine Provision bereits verdient.
Makler 2 hat zwar nicht nachgewiesen, sofern ihr ihm die Vorkenntnis umgehend ! gemeldet habt, aber er hat bei den Verhandlungen vermittelt, moderiert etc. Auch damit hat er seine Provision verdient!
Ähnlich dürfte es den Verkäufer treffen.
Wenn ihr das Haus dennoch kaufen möchtet, schweigt vorerst, sonst hat der Verkäufer danach evtl. Lust auf einen anderen Käufer.
Das private Rechtsempfinden des Kaufinteressenten zählt nicht. Für konkludentes Verhalten bedarf es keiner Unterschrift!
Alle tragenden Wände sind Gemeinschaftseigentum. Also Außenwände immer, aber auch die meisten Innenwände, weil sie tragende Funktion haben. Dünne Leichtbauwände dagegen haben oft nur trennende Funktion zwischen 2 Zimmern innerhalb der Eigentumswohnung. Das ist in den Bauzeichnungen meist sofort erkennbar.
Eine gemeinsame Wand zwischen Wohnung und Hausflur, Keller oder Waschküche ist eindeutig Gemeinschaftseigentum.
Der Vermieter hat in der Regel die wichtigsten Infos zur Wohnung gegeben inkl. Fotos. Nun ist der Interessent dran! Wer nicht lernen kann, muss fühlen!
In dubio pro reo: im Zweifel für den Angeklagten. Ohne Beweise keine Verurteilung. Versuche zu erfahren, ob der Schornsteinfeger bei früheren Messungen bzw Überprüfungen der Anlage den Verkäufern bereits Mängel oder Auflagen erteilt hat.
Wenn ja, aber nicht gleich den Verkäufern mitteilen, sondern einen Anwalt nehmen.
Wer um Mitleid bettelt, hat schon verloren.
Reden ist Silber...
Für Barzahler keine Pflicht. Aber die Bank besteht darauf. Aus gutem Grund!
Die Abschreibung errechnet das Finanzamt.
Deine Eltern behalten den Nießbrauch, indem sie mietfrei wohnen. Das mindert den derzeitigen Abschreibungswert.
Üblicherweise zahlt der Käufer den Notar und darf ihn sich deshalb auch aussuchen.
Sollte der Verkäufer auf einen Notar seiner Wahl bestehen, müsste er ihn auch ganz oder zumindest hälftig bezahlen.
Der Verkäufer zahlt alle Kosten, um das Grundbuch lastenfrei zu liefern, der Käufer alle Kosten, um es mit von ihm verursachten neuen Eintragungen zu versehen.
Ich schätze, du hast keine Wohnung geschenkt bekommen. Dafür müsste das Haus bereits in 2 Eigentumswohnungen aufgeteilt worden sein. Sieh den Schenkungsvertrag an. Den müsstest du als Beschenkter angenommen und somit erhalten haben. Man sollte als Sohn nicht undankbar sein. Wenn du tatsächlich einen Miteigentumsanteil geschenkt bekommen haben solltest, um später Erbschaftssteuer zu sparen, solltest du dafür ausreichend dankbar sein. Aber den Nießbrauch sollten deine Eltern nicht aufgeben! Also zahl Miete!
Da muss meines Erachtens gar nichts gemacht werden, solange der Schacht und der Schachtdeckel intakt sind. Ich musste mal bei einem Neubau für 6 Monate eine Klärgrube schaffen, weil die Stadt mit ihrer Vollkanalisation zu langsam voran kam.
Danach wurde die Grube kurzgeschlossen, also die Abwasserleitung wurde durch die leere Grube geführt und fertig.
Das lief alles offiziell und ist inzwischen bald 40 Jahre her. Daran erinnert von außen nur der Schachtdeckel. Wenn man den verschiebt, sieht man in der Tiefe das Abwasserrohr quer durch die Grube laufen.
Wenn du seit Jahren vergeblich suchst, würde ich mal selbstkritisch auf Fehlersuche gehen und dafür einen Rollenwechsel vornehmen:
Warum sollte mich der Vermieter bei der Auswahl in den engsten Kreis der potentiellen Mieter aufnehmen? Weiß er aus dem Anschreiben bereits alles Wichtige, was ihn interessieren könnte?
Absolut seriös! Wenn Du auf dem 14-tägigen Widerrufsrecht bestehst, bekommst Du nie eine Mietwohnung!