Du liest den Wohnungsstrom am letzten Tag ab, am besten mit Foto, kündigst entsprechend, und meldest den Hausstrom am Übergabetag an, ebenfalls mit Foto und Zählernummer mit einem neuen Vertrag an. Das sind zwei voneinander unabhängige Verträge.

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Es geht offenbar um eine Wohnung.

Meine Stichworte dazu: Keine langen Flure, eher quadratisch. Balkon. Aber nur von Süden bis Westen. Gilt ebenso für das Wohnzimmer.

Dabei möglichst große Entfernung zum Gegenüber. Also keine laute Häuserschlucht.

Kein schlauchförmiges Bad.

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In vielen Kaufverträgen wird dem Notar eine Korrekturvollmacht erteilt, die es ihm gestattet, offensichtliche Schreibfehler zu heilen. Also ihm melden. Das dürfte kein Problem werden, zumal der Fehler bei ihm selbst liegt. Er lässt sich bei der Beurkundung immer die Ausweise der Parteien zeigen.

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Geiz frisst Hirn! Der Käufer ist ein Fremder!

Wenn der irgendwann und irgendwo ins Plaudern kommt und sich seiner Cleverness brüstet oder sonstwie beim Finanzamt auffällig wird, ist die K.... am Dampfen!

Die 50T sind unwiderbringlich weg! Der Kaufvertrag nichtig, also wie nie geschlossen! Und beide Parteien sind danach wegen Betrugs vorbestraft.

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Ab ca. 1 Jahr bis 1,5 Jahre

In den ersten 6 Monaten liegt eine Gehirnstörung vor, auch Verliebtsein genannt.

Erst danach sieht man klarer. Wer nach einem Jahr immer noch nicht klarer sieht,

ist evtl. dauergestört und sollte ein CT machen lassen.

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Gier frisst Verstand!

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Was für ein Umstand! Vermiete die Wohnung in der Schweiz. Dann hast du selbst zwar auch keine Wohnung, aber immerhin eine vermietete in der Schweiz und keinen Ärger mit dem ständigen Mieterwechsel von Touristen.

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Makler 1 hat euch das Kaufobjekt nachgewiesen. Damit hat er seine Provision bereits verdient.

Makler 2 hat zwar nicht nachgewiesen, sofern ihr ihm die Vorkenntnis umgehend ! gemeldet habt, aber er hat bei den Verhandlungen vermittelt, moderiert etc. Auch damit hat er seine Provision verdient!

Ähnlich dürfte es den Verkäufer treffen.

Wenn ihr das Haus dennoch kaufen möchtet, schweigt vorerst, sonst hat der Verkäufer danach evtl. Lust auf einen anderen Käufer.

Das private Rechtsempfinden des Kaufinteressenten zählt nicht. Für konkludentes Verhalten bedarf es keiner Unterschrift!

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Alle tragenden Wände sind Gemeinschaftseigentum. Also Außenwände immer, aber auch die meisten Innenwände, weil sie tragende Funktion haben. Dünne Leichtbauwände dagegen haben oft nur trennende Funktion zwischen 2 Zimmern innerhalb der Eigentumswohnung. Das ist in den Bauzeichnungen meist sofort erkennbar.

Eine gemeinsame Wand zwischen Wohnung und Hausflur, Keller oder Waschküche ist eindeutig Gemeinschaftseigentum.

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Der Vermieter hat in der Regel die wichtigsten Infos zur Wohnung gegeben inkl. Fotos. Nun ist der Interessent dran! Wer nicht lernen kann, muss fühlen!

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Immobilen Kauf?

Hallo ich hab da mal ne frage ich hab vor ca 1 jahr ein Reihenhaus gekauft und bei der hausbesichtigung war auch der Makler und die Besitzer anwesend und als ich mich erkundigte ob mit der Elektrik, Heizung usw alles in ordnung sei haben die mir versichert das alles in ordnung wäre, desweiteren hat das Haus einen Holzkachelofen den ich auch benützen könnte sagten die Besitzer zu mir, nach meinem Einzug in das Haus ca.2-3 Monate später kamm der Schornsteinfeger und sagte zu mir das ich den Holzkachelofen nicht benützen dürfe und das er still gelegt sei ,für mich ein Übel böses erwachen und damit nicht genug von meinen Nachbarn habe ich ein Brief bekommen das meine Heizung wohl zu laut wäre und vordern von mir das inordnung bringen zu lassen aber meiner Meinung nach ist sie nicht zu laut !! und ich kann da einfach nichts veststellen !! ??aber leider muss ich sagen das die Heizung in der tat nicht richtig funktioniert die Heizkörper heizen nicht richtig es ist immer kalt, ich hatte auch damals nach meinem Einzug einen Heizungsmontör kommen lassen und der hat zu mir gesagt das die Heizung nicht richtig eingebaut wurde sprich manches falschherum und sie warscheinlich Schwarz eingebaut wurde und sie durch die falsch eingebauten Teile nicht richtig heizt ,echt übel, und bei der Steckdose für die Waschmaschine haut es mir ständig die Sicherung raus wenn ich sie einschalten will erst nach 3 bis 4 mal wieder Sicherung hoch machen funktioniert es dann es ist ein riesen Ärgernis das Haus zu kaufen, Ich bin seit ca.2 Jahren in Scheidung und die läuft erst jetzt dem Ende zu, sie hat mich wahnsinnig viel Kraft gekostet und nach meinem Einzug so ca.4 Monate später sind auch noch meine Kinder zu ihrem Vater zurück gezogen. Ich bin jetzt zu einer Anwältin gegangen und sie sagte mir das nach so einem langen Zeitraum es schwer sei etwas zu erreichen aber ich hatte damals einfach nicht die Kraft.und meine Anwältin meinte das ich einen Notar Vertrag unterschrieben habe indem ich das Haus so kaufen würde wie gesehen und ich über alles bescheid wüsste, ich war so blind und die Verkäufer kommen wahrscheinlich auch noch damit durch, Ich habe einfach denen geglaubt als sie mir sagten es wäre alles in ordnung, schließlich kann man in einem haus nicht probe wohnen und man muss doch auch das glauben können was gesagt wird, das sie meine Existenz zerstören stört die einfach nicht ich wurde beim Hauskauf belogen und betrogen worden und ich will einfach das die Verkäufer dafür belangt werden es kann einfach nicht sein das man mich hauskäufer so belügen kann, Und die damit noch durchkommen, meine Anwältin meinte das ich Zeugen bräuchte um alles zu beweisen könnte ich meine Kinder als Zeugen angeben sie sind 16 und 12 und haben damals auch alles miterlebt ? Ich bin echt am Limit und bräuchte da dringend eine Antwort, da ich das Haus auch verkaufen möchte den es kostet mich einfach zu viele nerven Bitte um eine Hilfreiche Meinung gruß Nicole

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In dubio pro reo: im Zweifel für den Angeklagten. Ohne Beweise keine Verurteilung. Versuche zu erfahren, ob der Schornsteinfeger bei früheren Messungen bzw Überprüfungen der Anlage den Verkäufern bereits Mängel oder Auflagen erteilt hat.

Wenn ja, aber nicht gleich den Verkäufern mitteilen, sondern einen Anwalt nehmen.

Wer um Mitleid bettelt, hat schon verloren.

Reden ist Silber...

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Die Abschreibung errechnet das Finanzamt.

Deine Eltern behalten den Nießbrauch, indem sie mietfrei wohnen. Das mindert den derzeitigen Abschreibungswert.

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Üblicherweise zahlt der Käufer den Notar und darf ihn sich deshalb auch aussuchen.

Sollte der Verkäufer auf einen Notar seiner Wahl bestehen, müsste er ihn auch ganz oder zumindest hälftig bezahlen.

Der Verkäufer zahlt alle Kosten, um das Grundbuch lastenfrei zu liefern, der Käufer alle Kosten, um es mit von ihm verursachten neuen Eintragungen zu versehen.

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Miete müssen Eltern bekommen auch wenn es meinen Wohnung ist

Ich schätze, du hast keine Wohnung geschenkt bekommen. Dafür müsste das Haus bereits in 2 Eigentumswohnungen aufgeteilt worden sein. Sieh den Schenkungsvertrag an. Den müsstest du als Beschenkter angenommen und somit erhalten haben. Man sollte als Sohn nicht undankbar sein. Wenn du tatsächlich einen Miteigentumsanteil geschenkt bekommen haben solltest, um später Erbschaftssteuer zu sparen, solltest du dafür ausreichend dankbar sein. Aber den Nießbrauch sollten deine Eltern nicht aufgeben! Also zahl Miete!

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Da muss meines Erachtens gar nichts gemacht werden, solange der Schacht und der Schachtdeckel intakt sind. Ich musste mal bei einem Neubau für 6 Monate eine Klärgrube schaffen, weil die Stadt mit ihrer Vollkanalisation zu langsam voran kam.

Danach wurde die Grube kurzgeschlossen, also die Abwasserleitung wurde durch die leere Grube geführt und fertig.

Das lief alles offiziell und ist inzwischen bald 40 Jahre her. Daran erinnert von außen nur der Schachtdeckel. Wenn man den verschiebt, sieht man in der Tiefe das Abwasserrohr quer durch die Grube laufen.

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Ist dieser Makler professionell?

Hallo Leute,

ich habe im Internet eine Wohnung angeschaut und den Makler darauf hin angeschrieben.
er schreib mir dies:

Sehr geehrte Frau XY,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Gerne lassen wir Ihnen vorbehaltlich der Erfüllung der in der Anzeige angegeben Grundvoraussetzungen weitere Informationen zu dem von uns angebotenen Mietobjekt

2,5 Zimmer Galeriewohnung in

XXXX Hannover , XXX str. XX

zukommen.

Damit wir Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen wir noch Ihre Zustimmung.

Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist zuschicken und den Maklervertag somit ausführen? Bei vollständiger Erfüllung der Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.

Eine vollständige Belehrung über Ihr Widerrufsrecht als Verbraucher finden Sie unten beigefügt.

Da selbstverständlich keine Mieterprovision anfällt, auch wenn Sie das Objekt tatsächlich mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung zur sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich!

Bitte bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der Widerrufsfrist tätig werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum Erlöschen des Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben. 

Sobald Ihre Bestätigung vorliegt, lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum o.g. Objekt zukommen. Ansonsten senden wir Ihnen die Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu.

Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragabschlusses.

Um Ihr Widerrusrecht auszuüben, müssen Sie uns

Immobilien 

Max Mustermann

Musterstr.

XXXX Musterstadt

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Ist das eine Falle? Wozu ist das ? Muss ich Geld zahlen? Was für einen Vertrag gehe ich damit ein?
kann mir jemand bitte helfen?

Liebe Grüße

 

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Absolut seriös! Wenn Du auf dem 14-tägigen Widerrufsrecht bestehst, bekommst Du nie eine Mietwohnung!

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