Scheinwerfer Genehmigungsnummer?

1 Antwort

Wenn ein zulassungspflichtiges Ersatzteil in einem EU-Staat eine Zulassung erhält, gilt die automatisch auch für alle anderen EU-Staaten. Wenn also der eine die Zulassung in Belgien, der andere in Italien beantragt und erhalten hat, dann haben die Teile andere E-Nummern mit anderen Länderkennzahlen, beide Teile sind aber trotzdem in der gesamten EU zulässig.


Sieggurt 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 14:43

Erstmal danke für die Antwort.

Das war leider nicht, worum es mir geht. Ich würde gerne wissen, ob ich die LED Leuchtmittel, an denen "Einbau zulässig an Scheinwerfer mit Genehmigungsnummer e1-1186 / e-1187" steht, auch in den Scheinwerfer mit der Genehmigumgsnummer e4-10513 einbauen darf

Jo3591  14.03.2025, 15:58
@Sieggurt

Die E1-Scheinwerfer wurden in Deutschland , der E4-Scheinwerfer in den Niederlanden zugelassen.

Sieggurt 
Beitragsersteller
 14.03.2025, 19:10
@Jo3591

es geht mir nicht darum, ob der Scheinwerfer eingebaut werden darf, die Frage wurde ausreichend in anderen Threads auf dieser Seite geklärt...

Ich frage ob es Probleme gibt, wenn ich in den Scheinwerfer, auf dem e4-*** steht ein LED Leuchtmittel einbaue, in deren Vergleichsliste NUR die e1-*** Zulassung steht.

Jo3591  15.03.2025, 09:10
@Sieggurt

Wenn es paßt und leuchtet, sehe ich da eigentlich keine Probleme.