Scheidung? Kosten? was kommt auf mich zu.?

6 Antworten

Hallo,

Scheidungsvoraussetzungen:

Die wesentliche Scheidungsvoraussetzung ist das Durchleben des Trennungsjahrs. In Deutschland gilt das Zerrüttungsprinzip, d.h. eine Ehe wird nur geschieden, wenn sie zerrüttet ist. Dass dies der Fall ist, wird vermutet, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide die Scheidung  beantragen/ oder sie einer beantragt und der andere zustimmt. Ansonsten kommt eine Scheidung auch nach einem Trennungsjahr in Betracht, die Zerrüttung muss allerdings erkenntlich sein. 

Das Trennungsjahr ist auch bei besonders kurzen Ehen einzuhalten. Also wenn ihr unter einem Jahr verheiratet gewesen seid zum Zeitpunkt der Trennung, ist dies für das Trennungsjahr unerheblich. Ihr müsst ein Jahr getrennt leben, bevor ihr die Scheidung beantragen könnt. (Für eine Härtefallscheidung - wonach die Scheidung auch unter einem Jahr des Getrenntlebens durchgeführt werden kann - fehlen die Hinweise).

Ablauf der Scheidung: 

Habt ihr das Trennungsjahr hinter euch, könntest du einen Scheidungsantrag durch einen Rechtsanwalt stellen lassen. Viele Gerichte lassen einen Scheidungsantrag bereits nach 10 Monaten des Trennungsjahrs zu (weil es ja nun auch noch bis zum Termin dauert ;-)). Danach erhältst du die Eingangsbestätigung und die Bitte den Gerichtkostensvorschuss in die Gerichtskasse zu entrichten. Anschließend erhält dein Partner den Scheidungsantrag. Dieser muss nicht notwendigerweise durch einen Anwalt vertreten sein, wenn ihr euch einig seid über die wesentlichen Aspekt, er kann dem Scheidungsantrag einfach zustimmen. 

Anschließend führt das Gericht grundsätzlich den Versorgungsausgleich durch. In eurem Fall, da ihr unter drei Jahren verheiratet seid, erfolgt dies nur auf Antrag

Danach wird der Scheidungstermin festgesetzt. Nach einer kurzen mündlichen Verhandlung ergeht der Scheidungsbeschluss

Scheidungskosten: 

Die Scheidungskosten setzen sich zusammen aus Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren. Als Grundlage zur Berechnung dient der Gegenstandswert. Dieser errechnet sich aus den letzten 3 Nettomonatsgehältern der Ehegatten. Anhand des Gegenstandswerts können anhand der entsprechenden Tabellen die Scheidungskosten errechnet werden. Es gibt verschiedene Scheidungskostenrechner. Ich finde diesen hier ganz gut, dort kann man das kostenlos durchrechnen lassen, falls es dir hilft: https://www.online-scheidung-deutschland.de/scheidungskosten/scheidungskostenrechner

Bei wenig oder gar keinem Einkommen könnte man die Verfahrenskostenhilfe beantragen. Sofern die bewilligt wird, übernimmt der Staat die Scheidungskosten. 

viele Grüße

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Rechtswissenschaft (Jura)

Ich würde Dir raten, mit Deiner Frau zu einer Familienberatung zu gehen - dort lernt ihr, wie man richtig miteinander umgeht.

Abgesehen davon, dass Babys stressig sind und Konflikte nicht verschwinden, wenn man vor ihnen davonläuft: Durch eine Trennung entstehen noch mehr Probleme und so, wie ich das sehe, könnt ihr euch eine Scheidung garnicht leisten!

Hinterfragt mal eure Erwartungen, eure Arbeitsteilung, eure Geldaufteilung - das sollte man abgeklärt haben, bevor man Kinder in die Welt setzt...

Tja und dann informiert Euch gemeinsam über Erziehungsmethoden - ihr seid beide für das Wohlergehen Eures Kindes verantwortlich!

Wenn ihr einvernehmlich mit nur einem Anwalt die Scheidung betreibt, bleibt ihr für Gericht und Anwalt unter € 2.000.--. Ums Trennungsjahr kommt ihr nicht herum. Wenn ihr beide vernünftig seid, muss auch Sorge- und Umgangsrecht keine große Hürde sein.

Probleme können aber auftreten, wenn ihr euch neu verpartnert. Aber das hat noch Zeit ;-)

lg mike

Stylaplayer 
Fragesteller
 24.04.2017, 01:05

In wie fern Probleme wenn wir neuen Parnter an unserer Seite haben? wegen meinem Kind? oder wie darf man das verstehen? Danke schonmal

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poormikey  24.04.2017, 01:14
@Stylaplayer

Erfahrungssache - wenn Außenstehende an einer an und für sich funktionierende Gemeinschaft neu andocken, kommen oft total andere Sichtweisen und Vorstellungen ins Spiel. Aber darüber sollt ihr euch heute noch nicht verückt machen. Lediglich bei den zwangsläufig zu treffenden Absprachen in Bezug auf euer gemeinsames Kind, sollte dies mit einfliesen.

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Das Trennungsjahr müsst ihr trotzdem einhalten, könnt euch ja auf einen bestimmten Tag einigen. Im Trennungsjahr schuldest du deiner Frau Trennumgsunterhalt und für deine Tochter musst du auch Unterhalt zahlen. Wenn ihr geschieden werdet, dann kann deine, dann Ex, bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres euerer Tochter noch Betreuungsunterhalt fordern.
Das Sorgerecht haben grundsätzlich beide Eltern, das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist bei dem, bei dem das Kind lebt.
Du solltest im Sinne der Kleinen versuchen, sie regelmäßig zu sehen.
Das kann dann schwierig werden, wenn es einen neuen Mann im Leben deiner Frau geben wird, aber ich hoffe für dich, daß auch sie das Kindswohl im Auge hat.

Ich hab da Erfahrungen...

Frauen sind wie Handgranaten...ziehsten Ring ab ist das Haus weg.

Oder auch...Einmal geschieden ist wie zwei mal abgebrand.

Wenn dein Tochter bei deiner Frau bleibt hängt es davon ab ob du ihr trotz der kurzen Eheschließung nicht doch zusätzlich zu dem Unterhalt für deine Tocher (Düsseldorfer Tabelle) Betreuungsunterhalt bezahlen musst. 

Grundsätzlich bleiben dir ca 980 Euro für dich Selbst. Mehr dürfen sie dir nicht abziehen. 

Das liegt aber daran ob deiner Ex-Frau es zugemutet werden kann zu arbeiten...das Kindeswohl steht an erster stelle. 

SO zumindest wenn du vorab nicht mit ihr eine andere Vereinbarung treffen kannst.

Und JA du siehst deine Tocher..  jedes zweite Wochenende oder aber ihr macht das Model zwei Wochenrythmus.