Scheidung?

4 Antworten

Ich kann dir leider keine Antwort auf deine Wohnsituation geben aber zu deinem Sohn. Ich kann verstehen das du ihm sein Zuhause nicht wegnehmen möchtest jedoch kann man auch die Perspektive umdrehen. Du meintest dein Sohn bekommt alles mit also kann es ja auch sein das er die Wohnung oder zumindest bestimmte teile davon mit negativen Erfahrungen verknüpft und ein neu Anfang dann besser währe. Außerdem bist du für deinen Sohn ja auch „zuhause“ und das du ihn unterstützt ist wichtiger als die Wohnung zu behalten. Am besten hast du auch beweise für die häusliche Gewalt damit du das Sorgerecht deines Sohnes behältst aber du musst auf die rechtlichen grenzen achten Videos, Tonaufnahmen sind z.b. verboten. Red am besten auch mit deinem Anwalt darüber

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Hallo an dich,

ist individuelle Situation sicherlich,

kennst du ggfs.

stark-familie.info/de/
Übersicht

Dort gibt es unterschiedliche Infos, u. a. 'Trennung rechtlich,ökonomisch.. durchdenken'

Auf dem Familienportal(de9, unter 'Meine Lebenslage', gibt es ebenfalls Übersicht zu Möglichkeiten und Hilfen.

Liebe Grüße dir, Sabine

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Pädagogin, Kontakterin, Ausbilderin, Beraterin
Von Experte Kessie1 bestätigt

Bevor Du die Scheidung einreichen kannst, müssen Du und Dein Mann erst einmal mindestens ein Jahr getrennt leben. Dieses Trennungsjahr muss auch in Deinem Fall eingehalten werden.

Einfach aus der Wohnung werfen kannst Du ihn nicht, denn als Dein Ehemann (und möglicherweise Mitmieter) hat er genauso viel Recht, in der Wohnung zu wohnen, wie Du. Wenn Ihr Euch nicht einig werdet, musst Du beim Familiengericht einen Antrag auf Zuweisung der Ehewohnung an Dich stellen. Das Gericht entscheidet im Wesentlichen danach, was für das Kind die beste Lösung wäre. In diesem Zusammenhang kommt es vor allem darauf an, ob das Kind in der Nähe der Wohnung zum Kindergarten oder zur Schule geht, und ob das Kind Freunde in der Nähe der Wohnung hat.

Da es erstmal schnell gehen sollte (und muss) solltest du mit deinem Sohn ins Frauenhaus ziehen.

Du kannst ihn nicht rauswerfen, wenn ihr beide im Meitvertrag steht. Und es ist nicht damit zu rechnen, dass er freiwillig geht. Wichtiger ist, dass ihr euch schützt.

Also Frauenhaus und Anzeige erstatten, Kontakt mit Jugendamt aufnehmen. Auf diese Weise das ganze rechtmäßig und sauber über die Bühne gehen lassen.