Schaden Stoßstange Unfall?
Mir ist jemand in mein neues Auto gefahren auf dem Parkplatz und jetzt sind minimale Kratzer an der Stoßstange hinten.
Laut Lackierer kommt smartrepair in Betracht da der Schaden relativ klein ist. Gespachtelt werden muss da nichts.
Hat man als Geschädigter nicht das Recht auf Komplettlackierung? Wahrscheinlich ist es irrelevant, da man die Lackstärke auf Kunststoff eh nicht messen kann und solange die Optik passt ist es egal und man erhält somit größtenteils den Originallack.
Kennt sich hier jemand aus wie das normalerweise gehandhabt wird?
Das Auto ist 10 Monate alt und der Unfallverursacher ist bekannt.
Dein Auto hat gestanden, oder wurde es auch gefahren.
Das Auto hat gestanden. Ich saß nicht mal im Auto.
4 Antworten
Dir wird Dein Schaden ersetzt, da gibt es keine großen Wünsche zusätzlich zu erfüllen.
Alle Versicherungen leisten sich gerade riesige Verluste.
Hat man als Geschädigter nicht das Recht auf Komplettlackierung?
Warum solltest du darauf einen Anspruch haben? Du hast einen Anspruch auf eine sach- und fachgerechte Reparatur. Der Weg dorthin ist uninteressant.
Wer sich keine Karosseriebauer und Lackierer leistet, sollte bei Ölwechsel und Bremsen bleiben. Gut, dass Du zum Fachmann gegangen bist.
2007 war es, da "leistete" sich meine Frau einen Clio als Geschäftswagen im Leasing. Der war zwei Wochen alt, als eine Frau beim rückwärts einparken meine Frau übersah. Ende vom Lied 1400 Euro Versicherungsschaden. Neue Stoßstange, Lack paar Halterungen. Gesehen rein äußerlich hat man nur ein paar Schrammen. Und nein, das war ein Buchhalter in der Ausstattung, also nicht mal Nebler, Parkpiepser oder dergleichen. Basislack Topfblau. Ich bin damals vom Glauben abgefallen.
Wahrscheinlich zu wenig Info, hängt evtl. vom Alter/Zustand des Autos ab, bitte im OP ergänzen.
Aber wenn du vom Verursacher mind. das Kennzeichen kennst, kannst du das auf seine Kosten z. B. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen.
Und wenn nicht, willst du vermutl. eh eine günstige Reparatur?
Oder geht's um VK?
notting
kannst du das auf seine Kosten z. B. einen Fachanwalt für Verkehrsrecht fragen.
Nicht bei einem Bagatellschaden.
VW meinte zu mir, dass sie kein smartrepair durchführen dürfen aufgrund von Gewährleistung.
Deshalb war ich dann bei besagten Lackierer der zu mir meinte das es kein Problem wäre.
Die Frage ist, was ist besser bzw was ist nun fachgerecht?