Sanierungspflicht bzw Haftung durch Hausverwaltung?

4 Antworten

Tatsächlich kannst du unter Umständen Schadenersatz verlangen. Dieser Anspruch ist aber verschuldensabhängig. Die Unterlassen Instandhaltung muss daher vorsätzlich oder fahrlässig sein. Du musst den Außenschade ausreichend denen genüber darlegen, so dass die Nichtinstandhaltung die im Verkehr erforderliche Sorgfalt verletzt. Am besten machst du das schriftlich klar und du brauchst eine Kopie und sonstiges. Sollte klar sein. Du musst dich auch um die Instandsetzung bemühen, sonst kann dich ein Mitverschulden treffen von ein paar %.

Wer bockt denn da? Die WEG oder Verwalter. Das ist auch noch relevant.

JuleMainz  15.02.2021, 23:22

OK, der Vertrag mit dem Verwalter ist ein Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. Daher kannst du auch selbst gegen den Typ wegen SE vorgehen.

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schleudermaxe  16.02.2021, 08:18

Ich fürchte, wie so oft, der Verwalter hat für solche Angelegenheiten von den ET keinen Cent zur Verfügung bekommen.

Und ohne Geld gibt es in meinem Bestand auch keine Reparatur, wie auch?

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schleudermaxe  16.02.2021, 11:40
@JuleMainz

Das stimmt, gegenüber seinen Miteigentümern, wenn die Haushaltsmittel weiterhin verweigern.

Die Fragen sind immer etwas dünn, wir müssen meist raten, finde ich nicht so gut.

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Eine Hausverwaltung kann ohne Zustimmung der WEG nichts machen.

Falls es bei Euch einen Verwaltungsbeirat gibt, solltest Du diesen informieren. Er vertritt die Eigentümer gegenüber der Verwaltung.

Bei einer kleinen Fläche muss nicht sofort gehandelt werden. Spätestens auf der nächsten WEV sollte aber eine Sanierung beschlossen werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Habe an der Fassade in unserem Mehrparteienhaus eine kleine offene Fläche an der Fassade, dh der Putz ist abgebröckelt. 

In welcher Art und Weise stört das (außer optisch) deine Wohnqualität?

Der Besitzer der Immobilie entscheidet wann was saniert wird, Druck können Mieter ausüben wenn nachweislich die Wohnqualität bzw. die Gesundheit der Bewohner gefährdet sind.

Als Wohnungseigentümer wendest du dich an die zuständigen Ansprechpartner.

in unserem Mehrparteienhaus

hat doch ein Verwalter eigentlich nichts rumzufummeln.

Und wenn Du ein Loch hast in Deiner Wand, wird es andere auch nichts angehen, fürchte ich.

Ist es allerdings eine WEG, gehört das Ding je denen.

Und wenn die sich einen Verwalter leisten und mit Geld für solche Fälle ausgestattet haben, wird der bestimmt reparieren lassen.

Ich kenne ET, die sind geizig, da hat der Verwalter keinen Cent frei!

Er haftet natürlich nicht, wenn dem so ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung