Samstagsarbeit mit Schwerbehinderung, GdB 60?
Darf ich mit einem GdB von 60 Samstagsarbeit verweigern, weil ich die geforderte Leistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen kann?
Ich muss laut Arbeitsvertrag Mehrarbeit und Wochenendarbeit leisten, mein Arbeitgeber weiß aber, dass ich schwerbehindert bin. Ich habe laut Vertrag eine 40h Stunden Woche und würde für einen Samstag dementsprechend einen anderen Tag frei bekommen. Teilweise belastet mich die Samstagsarbeit aber schon sehr, weil ich nicht mehr so richtig am Leben teilnehmen kann, denn die meiste Zeit meines Lebens spielt sich nun mal am Wochenende ab. Ich gehe Samstags in der Regel zum Sport, da ich anders keine Zeit habe. Dementsprechend wären 2 aufeinanderfolgende Ruhetage am besten für mich. Außerdem kann zu viel Stress tatsächlich meine epileptischen Anfälle fördern. Genauso wie es bei Schlafmangel der Fall wäre.
Soweit ich weiß, muss der Arbeitgeber bei schwerbehinderten gewährleisten, dass dieser am Leben normal teilhaben kann.
Generell habe ich ja nichts gegen eine 40h Woche, nur der Samstag muss bitte nicht sein.
4 Antworten
weil ich die geforderte Leistung aus gesundheitlichen Gründen nicht erbringen kann?
Dann hast du ein passendes Attest und legst das vor!
Der GdB selbst und allein sagt nichts darüber aus, was du machen und was du nicht machen kannst!
Also wenn im Attest steht "keine stehende Tätigkeit länger als 4 Stunden" oder "max 5 kg heben" dann hat der Arbeitgeber sich daran zu halten..
Nur daran muß er sich halten, alles andere wäre freiwillig!
Habe selbst einen GdB von 40 und mein Verschlimmerungsantrag läuft gerade.
Und Schlafmangel?
11 Stunden Pause zwischen zwei Schichten, mehr sieht das Gesetz nicht vor!
Und "Mehrarbeit" ist zwar auf Verlangen abzulehnen, aber nicht gründsätzlich ausgeschlossen:
Samstag wird bei uns nicht bezahlt sondern zählt als Überstunden
???
Wieviel Wochenarbeitsstunden arbeitest du?
Alles über 40 ist Überstunde, nicht "alles was außerhalb Mo-Fr liegt ist Überstunde"
Ich arbeite 40h die Woche. Wenn ich Samstag arbeiten muss, wären es 48h sprich eine 6-Tage Woche, da ich erst in der darauf folgenden Woche einen freien Tag bekommen würde. Dann müsste es so geregelt sein, dass ich in der selben Woche einen freien Tag bekomme, richtig?
Nein..
Du musst im Durchschnitt 40 Stunden arbeiten.
Eine Woche 48 und eine Woche 32 Stunden ergibt 80 Stunden!
80 Stunden geteilt durch 2 sind 40!
Passt also vom Durchschnitt!
Hatte mal eine Job in dem ich in 3 Wochen 159 Stunden gearbeitet habe, teilweise 7 Tage am Stück!. Die 4.Woche war dann komplett frei - 159 Stunden in 4,Wochen waren weniger als 40 pro Woche! Alles von der IG-Chemie abgesegnet, es zählt der Durchschnitt, also dass in einem überschaubarem Zeitraum die Wochenstundenzahl im Durchschnitt stimmt!
Guten Tag.
Samstagsarbeit ist für die meisten Schwerbehinderten absolut zumutbar. Ich habe selber einen GdB von 60 und arbeite seit mehr als 30 Jahren an den meisten Samstagen.
Ansonsten kannst Du Dich auch an Deinen Schwerbehindertenvertreter wenden.
Mit freundlichen Grüßen 😉.
Ich denke nicht, dass dein persönlichen Vorlieben für ein freies Wochenende Grund für eine Arbeitsverweigerung an Samstagen sein kann.
Es kann aber durchaus sein, dass du Anspruch auf 2 zusammenhängende freie Tage haen kannst, also SO-MO.
Beides solltest du aber mit Betriebsrat (sofern vorhanden), Arzt oder z.B. dem VdK klären.
Hier ist es wichtig, die Begriffe "Überstunde" und "Mehrarbeit" korrekt zu verwenden.
"Überstunden" ist die Arbeitszeit, die über die vertraglich geschuldete Arbeitszeit hinaus geleistet wird.
Es ist somit vollkommen korrekt, die Arbeit am Samstag als Überstunden zu entlohnen.
"Mehrarbeit" hingegen ist in §3 ArbZG definiert als Überschreitung der werktäglichen maximalen Arbeitszeit von 8 Stunden.
Wichtig: "werktäglich" ist inklusive Samstag!
Mehrarbeit darf von schwerbehinderten Menschen gemäß §207 SGB IX abgelehnt werden.
In deinem Fall liegen aber "nur" Überstunden vor, keine Mehrarbeit.
Dein Arbeitsvertrag sieht auch Wochenendarbeit explizit vor, was dir bei Vertragsabschluss hätte klar sein müssen.
Ein ärztliches Attest kann höchstens belegen, dass Du aus gesundheitlichen Gründen zwei aufeinander folgende freie Tage benötigst, es gibt aber keine medizinischen Gründe, warum das unbedingt Samstag und Sonntag sein muss.
Super, vielen Dank! Ich bin noch nicht so lange schwerbehindert und weiß vieles einfach noch nicht. Das mit dem Schlafmangel hat mit dem Fall nicht wirklich was zu tun, ich dachte ich erwähne es einfach mal als zusätzliches Beispiel.
Dann rede ich mal mit meinen Ärzten darüber und schaue, ob es so ein Attest geben würde.
P.S. Samstag wird bei uns nicht bezahlt sondern zählt als Überstunden.