Safebag aus Innentresor verschwunden... Was nun?

2 Antworten

Ich weiss von solchen Fällen, eingeschränkter Personenkreis mit der Möglichkeit die Tat zu begehen, und Kündigung ALLER Verdächtigen, ohne das eine strafrechtliche Anzeige möglich ist.

Sowas ist juristisch möglich, mit Einhaltung der Kündigungsfrist. Ob ein Arbeitgeber damit durchkommt, hängt natürlich vom Einzelfall ab.

Aber wer im Urlaub war, der gehört ja definitiv nicht zum Kreis der möglichen Diebe ? oder ?

Die schriftliche Anzeige des Problems, die sollte aber vielleicht an höherer Stelle zu Konsequenzen führen, da wäre es vielleicht ratsam die Unternehmensleitung zu informieren, mit Nachweis wann und an wen die Meldung erfolgt ist.

wer war während deines Urlaubs der Vertreter? Schriftliche Mängelanzeige liegt der GL vor? dann haben DIE auch die Folgen zu tragen. Mangel wurde nicht abgestellt.

Wie soll ich mich meinen angestellten gegenüber verhalten?

wie immer