Sachlich aber direkte Mail verschicken, ohne ausfallend zu werden?

3 Antworten

Hallo Lalablabla88!

Ein "seriöser" Arbeitgeber wird in der Regel eine rechtskonforme Kündigung verfassen und nicht per Mail kündigen? Zudem weiß ein seriöser Arbeitgeber, dass auch dieser sich an Kündigungsfristen in Verbindung mit der Zahlungsverpflichtung zu halten hat; auch in der Probezeit (14 Tage).

Ich gehe jetzt einmal von normalen Umständen aus,
denn es gibt auch eine "fristlose" Kündigung bei anderen Umständen.

Ich würde diese Mail ignorieren und gar nichts schreiben, da diese Mail nicht rechtskonform ist. Und auf gar keinen Fall solche Dinge telefonisch klären,
da du keinen Nachweis über die Inhalte hast. Immer schriftlich korrekt und gerichtsfest nachweisbar.

Gehe einfach ganz normal zur Arbeit und warte dann,
bis dich eine Person anspricht. Hinsichtlich Kündigung sagst du dann,
dass du dies bitte rechtskonform schriftlich erhalten möchtest und verweist obendrein auf die Kündigungsfrist. Du kannst dann zum Arzt gehen und dich für die letzten Wochen krankschreiben lassen. Alles schön rechtskonform und passend. Vielleicht hast du noch Resturlaub? Kann man auch dafür benutzen oder sich dies ausbezahlen lassen.

Ich würde mich niemals auf so einen Käse per Mail einlassen.

Siehe dazu hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__623.html

Bild zum Beitrag

In Verbindung mit:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Bild zum Beitrag

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
 - (Kündigung, Arbeitnehmer)  - (Kündigung, Arbeitnehmer)

Du bist freigestellt worden. Das ist keine Kündigung.

Dein AG kann dich jederzeit freistellen, d.h. er bezahlt dich weiter, du erscheinst aber nicht zur Arbeit. Das ist dann erstmal bezahlter Urlaub.

Dein AG kann dich nicht so einfach kündigen, dafür gibt es Regeln. In kleinen Betrieben (bis 10 MA) ist das einfacher als in größeren, aber "einfach so" geht nicht. In deinem Falle klingt das so, als wolle man dich vielleicht verhaltensbedingt kündigen. Wenn es keine wirklich groben Schnitzer deinerseits gab (Diebstahl, sexuelle Belästigung etc.), dann würde hier auch erstmal ein Abmahnverfahren starten.

Außerdem hast du eine Kündigungsfrist, wenn denn eine ausgesprochen wurde, was ja nicht der Fall zu sein scheint.

Die Antwort-Email würde ich so schreiben:

Sehr geehrter Herr X,

die von Ihnen ausgesprochene sofortige Freistellung habe ich zur Kenntnis genommen. Bitte lassen sie mich wissen, wenn ich wieder zur Arbeit erscheinen soll.

Mit freundlichen Grüßen,
....

Auf keinen Fall süffisant oder zynisch werden.


Lalablabla88 
Beitragsersteller
 13.03.2025, 10:31

Es handelt sich dabei um einen Minijob, wo ich nur einen Zettel ausfüllen musste, für das Steuerbüro. Zugegeben, es gibt keinen AV

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr Angebot, dass Sie mich künftig bezahlen wollen, ohne dass ich zur Arbeit kommen muss.

Bitte leiten Sie mir dieses Angebot für seine Rechtswirksamkeit schriftlich, d. h. unterschrieben zu.