Sachen von Ex freundin im keller gelagert

10 Antworten

Nein, mit dem Geschenk lässt sich nichts mehr machen.

Setze ihr eine Frist - schriftlich per Einschreiben - von ca. 4 Wochen, in denen sie die Gelegenheit hat, die Kisten abzuholen. In dem Anschreiben sollte auch vermerkt sein, dass die Kisten nach Ablauf der Frist kostenpflichtig entsorgt werden und du ihr dies in Rechnung stellen wirst (samt Umzugsunternehmen und Entsorgungsfirma), lass dir doch einen Kostenvoranschlag schicken und sende eine Kopie davon mit dem Einschreiben, dass sie schonmal weiß, welche Summe von ihr gefordert werden könnte für die Entsorgung. Alternativ kannst du die Kisten auch bei ihr abladen und den Transport (Miete des Transporters, Umzugshelfer usw.) in Rechnung stellen. Das würde ich dann auch bei der Fristsetzung erwähnen.

Also, wegen der Sachen in Deinem Keller, würde ich mal eine Anwalt fragen, wie sich das verhällt. Es gibt im I-net Anwälte, die Du das fragen kannst. Es kostet zwar bissi Geld, aber ich glaube, das sollte man dann inverstieren. Erkann Dir dann genau die Rechtslage schildern, so dass Du Dich da auf der legalen Seite bewegst und sie Dir daraus nicht i-wann mal einen Strick drehen kann. Und wegen dem Handy: auch, wenn es ärgerlich ist, lass es! Mach da keine Welle draus. Das würde nur unnötig Ärger geben und ihr /Du hättet keine Ruhe!

  1. Geschenke kann man nicht zurückfordern aus enttäuschter Liebe.

  2. Über einen Anwalt schriftliche Fristsetzung zur Abholung der Sachen mit Ankündigung der kostenpflichtigen Entsorgung durch einen Entrümpler udn anschließender Forderung der rechnung über das Gericht. Selbstredend forderst du dann auch die Anwaltskosten von ihr.

  3. Alternativ: Sprinter anmieten (kommt übers WE auf etwa 70-100€), das Zeug einladen, zu ihr hinfahren, klingeln, ihr sagen, dass du ihr das zeug vor die Türe stellst. Dann vor ihrem Haus ausladen (Die Kartons vorher lesbar beschriften mit Edding mit IHREM namen, IHRER Adresse und die kartons mit Paketklebeband verschliessen) und heim fahren. Den rechnugnsbetrag dann per Mahnbescheid von ihr zurück fordern. der ist 14 Tage nach zustellung rechtskräftig.

VOR der Aktion ein Eisnchreiben per Gerichtsboten (ja kostet etwas) udn darin unmissverständlich zur Abholung der sachen bis zum *Datum genau nennen) auffordern.

Spätestens wenn du am gehsteig ihr Zeug ablädst, wird sie blöd aus der Wäsche schauen!

So hab ich mal einen Ex abserviert, der mich als sein Möbellager betrachtete.

Tafelschwamm  17.12.2012, 12:59

Sehr guter, praxistauglicher Tipp! DH!

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Ich würde ihr einen Brief schicken und darin einen Termin setzen, bis wann die Sachen abgeholt sein müssen. Schreib dann auch, dass die Sachen sonst am anderen Tag entsorgt werden. Wenn es Sachen der Mutter und der Freundin sind, dann an beiden den Brief und am Besten mit Einschreiben und Rückschein.

Die Kohle für das Handygeschenk kannst vergessen. Buche es auf dem Konto "Lebenserfahrungen" und ärgere dich nicht weiter.

Einschreiben mit Rückschein, in dem du sie mit zB 1 Monat Frist zur Abholung der Sachen auuforderst, mit dem HInweis, dass du sie danach wegwerfen oder anders verwerten wirst.

Das geschenkte Handy könntest du höchstens bei "grobem Undank" zurückfordern- da müsste sie aber schon einen Killer auf dich angesetzt haben

SkylineFreaks 
Fragesteller
 17.12.2012, 12:49

ok und wenn sie dann wirklich nicht auf das schreiben antwortet/reagiert ? und mit dem handy naja es geht ja nur um 150 euro und ja es war grober undank sie hat rumgejammert bei dem handy. naja sie war generell sehr undankbar. ist es möglich da was zu machen ?

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Tafelschwamm  17.12.2012, 12:51
@SkylineFreaks

Das ist laut Wikipedia grober Undank: Bedrohung des Lebens, körperliche Misshandlung, grundlose Strafanzeige, belastende Aussage trotz Zeugnisverweigerungsrecht, schwere Beleidigung. Nicht bloße Undankbarkeit.

Und wegen der Sachen: Daher ja das Einschreiben mit Rückschein, damit sie sich nachher nicht rausreden kann, das nicht gewusst zu haben.

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larry2010  17.12.2012, 12:53
@SkylineFreaks

deshalb mein tip mit dem gerichtsvollzieher.

wenn sie generell undakbar war, war sie das ncith erst nach der handyschenkung.

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