Ruhestörung Nachbarn - Ordnungsamt nicht zuständig?
Hallo!
Seit Monaten terrorisiert die Familie unter uns uns mit permanentem Stühle Hin und Her Schieben auf den Fliesenböden, die in diesem Haus eigentlich verboten sind. Der Laminatboden wurde ebenfalls nicht schalldämmend verlegt. Es handelt sich nicht um ein leise vernehmbares Rücken sondern um intensiven, nervtötenden Krach den ich auch mit Audioaufnahmen belegen kann.
Ich habe mich in letzter Instanz an das Ordnungsamt gewandt, da mein Vermieter sich nicht im Geringsten um unser Anliegen kümmert.
Die Antwort war das Ordnungsamt sei nicht zuständig da das Rücken von Stühlen nicht die Nachbarschaft belästige sondern nur im Haus selber zu hören sei, weshalb es sich um eine privatrechtlich Angelegenheit handele und man nichts machen könne…Man solle sich weiterhin an den Vermieter wenden.
Das kann doch nicht stimmen, die sind doch bei Lärm zuständig
5 Antworten
Ja, sie sind für einiges zuständig. Doch eben nicht für alles. Du kannst ja auch nicht für alles die Polizei rufen.
Der Trittschall ist m. E. Vermieterangelegenheit. Wenn Du es beweisen kannst, ein Protokoll über die Dauer erstellst hast, kannst du dem Vermieter eine Mietminderung avisieren, wenn er nichts unternimmt. Danach hast Du allerdings auch Ärger mit dem Vermieter, da die nie glücklich über so etwas sind.
Bevor Du also solche Schritte unternimmst, überleg es Dir gut, informier dich, damit du letztlich auf der sicheren Seite bist.
Ich leide auch unter Trampellärmterror von den neuen Mitnachbarn über mir seit 3 Monaten, Davor war es zwei Jahre ruhig. Dort wohnte der Eigentümer mit seiner Mutter drin.
Es ist die Frau, Türkin, 55. Sie läuft Barfuß mit Socken. Sie hämmert auf ihre Fersen. Ihr Mann kann nur Deutsch, sie nicht. Sie schickt ihn. Ob er überhaupt ihr übersetzt hat dass sie das macht, weiß ich nicht. 2 Gespräche und 4 Schreiben halten nichts. Ich mache nun ein Tramepllärmprotokoll. Ich bin Wohnungseigentümer und möchte und kann nicht umziehen, hab viel bezahlt für die Neubauwohnung.
Es geht nicht um auf die Zehenspitzen gehen, sondern normal gehen auf Forderfuß und Ferse gleichzeitig aufsetzen von kurzer Distanz und nicht mit den Fersen aufzutrampeln. Er will weder Teppich legen, noch Hausschuhe anziehen, und sie auch nicht. Vermieter hält zu ihm.
Ich gehe mit Lärmprotokoll bald zum Anwalt. Oder haus und Grund. Und oder Anzeige beim Ordnungsamt. Ich hoffe es klappt mit Bußgeld wegen § 117 OWIG bis zu 5000 Euro wenn sie das nicht abstellen. Wenn sie Fersengängerin ist und sich das nicht abtrainieren kann soll sie wenigstens Hausschuhe Tragen und Teppiche oder Bodenmatten.
MfG
Zuständig ist hier der Vermieter. Das Ordnungsamt wird sicher keine Trittschalldämmung verlegen und es kann auch nicht verlangen, dass die Leute auf Zehenspitzen gehen. Und du auch nicht.
Such dir eine andere Wohnung. Stühle rücken wirst du nicht verhindern können. Der falsche Bodenbelag ist den Vermieter offensichtlich egal, dann kannst du auch nicht dagegen angehen, er ist der Eigentümer.
Wende dich doch einfach mal an den Mieterschutzbund und hole dir Rat. Falls du keine Rechtsschutzversicherung hast, gibt es auch eine telefonische Beratung in einer Anwaltskanzlei. Kosten: 1,98 Euro/Minute aus dem Festnetz. 0900/112269258. Ist wesentlich billiger als ene Beratung beim Anwalt.