Rückgaberecht bei Verkauf von Privat zu Privat?

1 Antwort

Das ist rechtlich ein bisschen knifflig. Im Grunde hättest du die Sachmängelhaftung (mündlich) ausschließen müssen.

Aber: Der Käufer muss nachweisen, dass zum Zeitpunkt der Übergabe ein Mangel vorgelegen hat. Und hier dürften die Fakten für dich sprechen. Der wird den Traktor ja getestet haben und wenn er funktioniert hat, kann er jetzt nur schwerlich daherkommen und sagen, dass er beim Testen schon kaputt war.

favo123 
Fragesteller
 06.07.2023, 23:42

Nabend, er hat garnicht erst getestet das es funktioniert, er wusste auch das er lange stand - das hatte ich Ihm mitgeteilt.

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Verofant  06.07.2023, 23:48
@favo123

Na, dann kann er mit Sicherheit nicht nachweisen, dass du ihm ein kaputtes Teil verkauft hast. Lass den einfach vor sich hin spinnen.

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