RRücknahme trotz Privatverkauf?
Hallo ihr Lieben,
Ich habe mal eine Frage zum Thema Warnrücknahme auf Ebay Kleinanzeigen. Dort habe ich diese Woche ein Handy verkauft, mit allerlei Fotos vom Display, der Rückseite, Kameralinse etc die den Zustand sehr gut beschrieben haben. Im Text habe ich auch explizit geschrieben, dass ich keine Gewährleistung gebe und die Rücknahme ausgeschlossen ist.
Was soll ich sagen. Nun ist der Käufer mit dem Zustand nicht zufrieden, es sind ein oder zwei haarfeine kurze Kratzer auf dem Display und nun will er das Handy nicht. Ich habe ihm im Vorgang mitgeteilt, dass das Handy benutzt ist, eine Schutzhülle gab es dazu, die ich leider vorher nicht nochmal gereinigt habe und die permanent am Gerät war. Nun sagt er anhand der Hülle kann er nicht glauben, dass das Gerät nur 6 Monate in Benutzung war. Ich habe sogar vor dem kauf angeboten noch mehr Fotos vom Display und Zubehör zu machen.
Muss ich das Handy jetzt zurücknehmen? Ich habe etwas den Eindruck, dass er vllt ein besseres Angebot gefunden hat und nun einfach mein Gerät zurückgeben will.
Wäre lieb, wenn jemand helfen kann, der sich auskennt.
6 Antworten
Wenn die Ware und die Beschreibung übereinstimmen, dann musst du die Ware als Privatverkäufer nicht zurücknehmen.
Wenn du einen Mangel nicht erwähnt hast, dann ist das nicht die beschriebene Ware und du müsstest gegen die beschriebene Ware tauschen.
Wie weit deine Schilderung was erfüllt, ist vermutlich auch subjektiv beeinflusst, von Verkäufer und Käufer.
Du musst das Handy nicht zurücknehmen, außer es hatte einen Schaden, den du dem Käufer verschwiegen hast.
Hallo!
Grundsätzlich sind nur gewerbliche Verkäufer verpflichtet, ein Rückgaberecht beziehungsweise Widerrufsrecht bereit zu stellen, um vom Kaufvertrag zurückzutreten. Es gelten die Vorschriften des BGB. Bei Privatkäufen kann (ich nehme an, sie haben nicht gewerblich im Sinne des HGB gehandelt) ein solches Recht eingeräumt werden. Ausnahme bestehen dann, wenn der Käufer ein Mangel bei der Sache festgestellt hat (§ 434 I BGB). Dann hat er das Recht, entweder nach § 437 I auf Ersatz einer mangelfreien Sache, auf Beseitigung des Mangels oder zurückzutreten. Die Sache muss dann in diesem Fall zurückgegeben und die Kosten erstattet werden.
Ob nun ein Mangel vorliegt kann ich Ihnen leider nicht sagen. Da würde ich mich an einen Spezialisten wenden, der sich ihren Fall einmal genauer anschauen kann!
Mit freundlichen Grüßen
ChaosLeopard
https://bonexo.com/de-de/recht-und-steuern/verbraucher/privatverkauf/
Da du Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen hast, musst du das Handy nicht zurücknehmen, denn haarfeine Kratzer haben nicht mit der Funktionstüchtigkeit des Gerätes zu tun.
Wenn er ein Gerät ohne jegliche Kratzer haben will, soll er in ein Geschäft vor Ort gehen und sich ein neues Handy kaufen.
Hast du die IMEI Nummer deines Gerätes abgeschrieben oder fotografiert?
Viele "nette" Zeitgenossen, versuchen nämlich, ihre eigenen,defekten, Altgeräte gegen baugleiche zu tauschen.
Lass dir das alles eine Lehre sein und nutze die Kleinanzeigen so, wie sie gedacht sind- private Abholung Vorort.
Ich hoffe, du hattest nicht auch noch Zahlung über Paypal angeboten- dann dürften nämlich Gerät und Geld weg sein.
Die Rücknahme wurde ja vertraglich ausgeschlossen, daher ist der Zustand des Handys gar nicht weiter relevant, allerdings müsste man bei einem gebrauchten Handy auch sonst damit rechnen, dass Gebrauchsspuren vorhanden sind.