Roller in Rom ausborgen (Führerschein)?

2 Antworten

Wenn er die Klasse B hat und noch einen "Moped"schein dazu, dann kann er in jedem Fall einen Roller mieten. Das, was oft Mopedschein genannt wird, das ist ja die Klasse A1. Wenn der zu Mietende Roller also in diese Klasse fällt, d.h. max 125ccm und max 15PS hat, dann ist das in jedem Fall OK.

Ohne Führerschein sieht es schlecht aus. Auch in Italien ist das strafbar. Dass da niemand danach fragt, wie es in einer Antwort steht, kann ich nicht bestätigen. 

Was heißt nur einen B Schein?
Wenn er den Führerschein Klasse B nach 1988 gemacht hat, kann er Motorräder/Motorroller bis 125 ccm (11 kw) fahren.
http://www.panorama-auto.it/info-utili/area-servizio/patente-b-veicoli-ammessi