Roller geklaut, Anzeige?

7 Antworten

Ihr könnt beim nächsten Polizeirevier Strafanzeige stellen und dort Euren Verdacht mitteilen.


Shayaat 
Beitragsersteller
 21.09.2023, 08:57

Vielen Dank für die Antwort!

Daoga  21.09.2023, 13:02

Einen "Verdacht" äußern kann einem leicht als böse Nachrede ausgelegt werden, daher sollte man da vorsichtig sein. Wenn aber eine Nachbarsfamilie die Roller genommen hat und selber benutzt oder an Bekannte weitergegeben hat, kann es sein daß die plötzlich irgendwo herumstehen, weil deren Kinder sicher auch nicht immer daran denken, selbst benutztes Diebesgut sorgfältig zu verstecken, also Augen auf.

als erstes mal drum kümmern, dass der kofferraum wieder zugeht, damit das auto sicher ist.

da es keine einbruchsspuren etc. gibt, wäre der gang aufs revier sinnlos.

dem vermieter könnt ihr bilder schicken und der würde dann wohl ein allgemeines schreiben an alle verfassen, dass der dreck weg muss bis tag x. passiert das nicht, wird es jemand externes machen und die kosten werden allen mietern in rechnung gestellt.

so kenne ich es (leider) zumindest.

  • Bei der Polizei vorbeigehen und Anzeige gegen unbekannt erstatten
  • Die Beschwerde beim Vermieter wird gar nichts bringen und das ist sicherlich kein Grund zur Kündigung, auch wenn das weiterhin passiert.Das die Kinder straffällig geworden sind, spielt für den Vermieter keine Rolle, er ist kein Richter.
  • Wie wäre es mal mit der Reparatur des Kofferraums, da ist ja im Prinzip eigene Fahrlässigkeit.Und letztendlich ist euer Verdacht nur eine haltlose Vermutung.
Ausserdem haben wir bemerkt, dass wenn meine Mutter das Auto schließt, der Kofferraum auf bleibt

Sowas sollte man in der Werkstatt reparieren lassen. Denn so ist in dem Fahrzeug nichts gegen Diebstahl versichert - nichtmal Dinge, die ggf. eine Kaskoversicherung zahlen würde.

Auch darüber hinaus könnt ihr hier aber wohl nicht viel machen. Irgendwie müsst ihr schon nachweisen können, dass ihr das, was da gestohlen worden sein soll, besessen habt. Also zb über den Kaufvertrag, Kennzeichnungen ect.

Natürlich könnt ihr trotzdem mal zur nächsten Dienststelle fahren und den Fall schildern. Inklusive eurer Vermutung bzgl. eurer Nachbarin. Die werden euch dann schon sagen können, was sie tun können und was nicht.

Darüber hinaus behaltet ihr eure Mutmaßungen aber besser für euch. Vor allem übergreifend, erzählt das also nicht in der Nachbarschaft rum oder sowas. Das ist ganz ohne Beweise nämlich üble Nachrede bis Verleumdung - und für beides kann sie euch anzeigen.

Und der Vermieter wird da nicht viel machen. Der schickt höchstens ein Rundschreiben an alle bzgl. des Drecks.

Da könnt ihr gar nichts tun, nicht mal die Versicherung würde bezahlen da das Auto nicht abgeschlossen war. Keine Beweise, nur Vermutungen reichen nicht. Immer alles abschließen


Shayaat 
Beitragsersteller
 21.09.2023, 08:55

Das Problem ist, das Auto lässt sich nicht abschließen :/ ich weiß nicht ob das schon vorher der Fall war oder ob es nach dem 1. Einbruch passierte und wir es nicht vermerkt haben.

Ausserdem war da noch meine Frage zur Vorbeugung.

Shayaat 
Beitragsersteller
 21.09.2023, 08:58
@FrauEule

Hast es falsch verstanden aber danke trotzdem

FrauEule  21.09.2023, 09:00
@Shayaat

Reapiert das Auto dann kann es nicht dazu kommen so kann man das vorbeugen