Roller Drossel?

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Wenn ein Roller, bereits ab Werk oder nachträglich, mit einem geprüften Drosselkit gedrosselt worden ist, dann können gleich mehrere Komponenten eingesetzt worden sein, um ihn auf die zulässige Geschwindigkeit zu drosseln und ihm eine Betriebserlaubnis zu erteilen.

Möglich sind Drosselung über CDI, Speedsensor, Distanzring in der Variomatik, Krümmerdrossel, Gasschieberanschlag.....um nur ein paar zu nennen.

Möglich ist auch eine Kombination der Maßnahmen und Komponenten, damit die Betriebserlaubnis erteilt werden kann und erhalten bleibt.

Entfernt oder "modifiziert" man auch nur eins der Komponenten, erlischt sofort die Betriebserlaubnis und das Fahrzeug darf im Öffentlichen Verkehrsraum nicht mehr verwendet werden - selbst bei Vorliegen der entsprechenden Fahrerlaubnis nicht, weil die Betriebserlaubnis erloschen ist.

Die fehlende Betriebserlaubnis müsste dann durch ein Gutachten von TÜV, DEKRA, GTÜ...."geheilt" werden.

"Vergisst" man die Vorführung beim TÜV, fällt dann auf oder fällt öfter auf und will dann einen (anderen) Führerschein machen, würde man sich vermutlich bei der Führerscheinstelle Gedanken machen, ob der Antragsteller überhaupt zur Teilnahme am Öffentlichen Straßenverkehr geeignet ist und lässt das durch eine MPU feststellen...

Im Zweifel wird man zur Gefahrenabwehr und auf das Gemeinwohl achtend, die Erteilung einer Fahrerlaubnis - zumindest temporär - versagen.

LG

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Langjähriger Motorradfahrer und "Schrauber"