Roller CoC = Betriebserlaubnis?

3 Antworten

Ja, die Übereinstimmungsbescheinigung/Certificate of Conformity reicht aus.

§4 FZV:

(5) Werden Fahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a bis f und Nummer 2, für die eine Zulassungsbescheinigung Teil I nicht ausgestellt wurde, auf öffentlichen Straßen geführt oder mitgeführt, ist die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

Das COC reicht nicht nur aus, es gibt für 50er neueren Datums auch gar nichts anderes mehr. Ich weiß leider nicht, seit wann die früher übliche Betriebserlaubnis nicht mehr ausgegeben wird. Aber Stand der Dinge ist, dass Du das Du neben dem COC nur die Versicherungsbestättigung mitzuführen hast.

Nein, die CoC allein reicht nicht aus. Eine Ersatz Betriebserlaubnis bekommst du über den Hersteller. Alternativ auch über das KBA, dem TÜV o.ä, und auch über einen entsprechenden Händler. Um die aber zu Beantragen benötigst du eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung aus der hervor geht das der Roller nicht gestohlen ist. Die bekommst du bei den Cops die vom Roller die FIN checken. Zu den Kosten kann ich nichts angeben.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung